Bundeswehreinsatz in Darfur soll bis Ende 2017 verlängert werden
Die Bundeswehr soll sich weiter an der UN-Missionen in der Region Darfur im Sudan (UNAMID) beteiligen. Wie aus dem Antrag der Bundesregierung hervorgeht (18/10189), sollen dabei „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernommen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie der Vereinten Nationen geholfen werden. Der Einsatz in Darfur erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf 0,5 Millionen Euro. Das Mandat ist bis Ende 2017 befristet. Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 10. November 2016, zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Nach wie vor bewaffnete Auseinandersetzungen
In Darfur im Sudan sei es bisher nicht gelungen, „einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren“, schreibt die Bundesregierung. Es komme nach wie vor sowohl zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften sowie Milizen als auch zu „intrakommunaler Gewalt zwischen verschiedenen Ethnien“. Zuletzt seien im Frühjahr 2016 wieder Kämpfe zwischen Rebellen und Regierungsarmee in den Marra-Bergen Darfurs aufgeflammt, bei denen auch Luftschläge erfolgt seien.
„Das Doha-Friedensabkommen von 2011 und der im Januar 2014 durch die sudanesische Regierung angestoßene nationale Dialog haben bisher nicht ausreichend zu einer Lösung des Konflikts beigetragen, da bislang die Beteiligung wesentlicher Oppositionsgruppen an den jeweiligen Prozessen nicht erreicht werden konnte“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die im August 2016 unter Vermittlung der Afrikanischen Union wieder aufgenommenen Friedensverhandlungen zwischen Oppositionsgruppen und Regierung würden derzeit an der Frage des humanitären Zugangs stocken. „Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das fortgesetzte Engagement der internationalen Gemeinschaft weiterhin unverzichtbar.“ (ahe/10.11.2016)