Mittelstand soll mit 800 Millionen Euro gefördert werden
Die Bundesregierung stellt aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) rund 800 Millionen Euro bereit. Dies geht aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (18/9753) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/10290) einstimmig angenommen hat. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Mittelstand und freie Berufe
Der Vorlage zufolge soll das Geld besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,8 Milliarden Euro.
Das ERP-Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hervorgegangen. Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sondervermögens unterstützt. Stand zunächst der Wohnungsbau im Mittelpunkt, wird seit den sechziger Jahren vor allem die mittelständische Wirtschaft gefördert. (nal/10.11.2016)