Verzeichnis für Obstsorten soll aufgebaut werden
Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (18/9531, 18/9907, 18/10102 Nr. 7) angenommen. Mit dem Gesetz soll der Erhalt alter Obstsorten durch den Aufbau eines nationalen Sortenverzeichnisses von Obstarten zur Fruchterzeugung gefördert werden. Das Gesetz setzt die Vorgaben der Richtlinie 2014/97/EU der EU-Kommission vom 15. Oktober 2014 in nationales Recht um. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/10278).
Ziel des Sortenverzeichnisses ist es laut Bundesregierung, alle relevanten nationalen Sorten aufzunehmen. „Aus Gründen der Transparenz und zur Information der Verbraucher soll auch Vermehrungsmaterial von Obst in die Gesamtliste aufgenommen werden, das zur Wahrung der genetischen Vielfalt vermarktet werden soll“, heißt es in der Vorlage. Das gelte auch für Obstsorten, die ohne Wert für den kommerziellen Anbau seien. Die Gesetzesänderung trage auf diese Weise zur Bereicherung der genetischen Vielfalt bei, weil durch das Verzeichnis das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial insbesondere alter Obstsorten befördert werde. (nal/10.11.2016)