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Parlament

Bundestag wählt Johannes Kahrs zum Mitglied des Sondergremiums

Der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs ist am Donnerstag, 10. November 2016, in geheimer Wahl mit 460 Stimmen zum neuen Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt worden. Es gab 94 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen. Der SPD-Abgeordnete Dennis Rohde erhielt bei der Wahl zum Stellvertreter Kahrs' in dem Gremium 514 Ja-Stimmen bei 47 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen. Der Abstimmung lag ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion (18/10096) zugrunde.

Die Wahl war nötig geworden, weil die SPD-Abgeordnete Petra Hinz, die als eine von zwei Vertretern der SPD-Fraktion dem siebenköpfigen Sondergremium angehört hatte, ihr Bundestagsmandat Ende August 2016 niedergelegt hat. 

Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes regelt den Parlamentsvorbehalt bei Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität). Danach darf die Bundesregierung in Angelegenheiten der EFSF einem Beschlussvorschlag, der die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berührt, durch ihren Vertreter nur zustimmen oder sich bei einer Beschlussfassung enthalten, nachdem der Bundestag hierzu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. 

„Besondere Vertraulichkeit“

Soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist, kann die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen. In diesem Fall werden die Beteiligungsrechte des Bundestages durch das so genannte Sondergremium wahrgenommen.

Es besteht aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die vom Bundestag für eine Legislaturperiode mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder und seiner Stellvertreter ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. (nal/10.11.2016)

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