Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, acht Vorlagen in erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen.
Branntweinmonopol wird abgeschafft
In vier Fällen geht es um Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Ihr Gesetzentwurf zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (18/10008) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden.
Das Branntweinmonopolgesetz tritt Ende 2017 außer Kraft, das Branntweinmonopol wird damit abgeschafft. Mit Gesetz vom 8. August 1951 hatte die Bundesmonopolverwaltung die Aufgabe übertragen bekommen, das Branntweinmonopol im Bundesgebiet zu verwalten. Für die Abwicklung der Behörde ist ein Übergangszeitraum bis Ende 2018 vorgesehen. Die 20 Bediensteten der Bundesmonopolverwaltung sollen zum 1. Januar 2019 in die Zollverwaltung übernommen werden.
Heizwertklausel soll gestrichen werden
An den federführenden Umweltausschuss überwiesen werden soll der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (18/10026). Damit soll die sogenannte Heizwertklausel im Paragrafen 8 Absatz 3 abgeschafft werden, die bislang klarstellt, dass ein Verbrennen von bestimmten Abfällen, eine energetische Verwertung, dann der stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Brennwert mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt und nicht per Verordnung ein anderer Verwertungsvorrang festgelegt ist.
Betroffen sind laut Bundesregierung folgende Abfallströme: gewerbliche Siedlungsabfälle, nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle und Klärschlämme sowie Altreifen, Sperrmüll und gefährliche Abfälle aus der chemischen Industrie.
Verzicht auf Schriftform im Verwaltungsrecht
Der Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes soll federführend im Innenausschuss weiterberaten werden. Geändert werden sollen 464 Rechtsvorschriften des Bundes in 68 Gesetzen und 114 Rechtsverordnungen, in denen die Anordnung der Schriftform entweder ersatzlos gestrichen werden kann oder in denen einfache elektronische Verfahren zugelassen werden können.
Die Wirtschaft werde dadurch von Bürokratiekosten in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen würden von Verwaltungsaufwand im Umfang von 1,75 Millionen Euro entlastet, heißt es im Gesetzentwurf.
EU-Abkommen mit Kasachstan
Federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll schließlich der Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (18/10212).
Mit dem Abkommen wird laut Regierung die gesamte Bandbreite der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Kasachstan im wirtschaftlichen und
politischen Bereich widergespiegelt und vertieft. Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft, bei weiteren gemeinsamen Themen verstärkt zusammenzuarbeiten,
wie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und
Sicherheit, die Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel sowie Abschwächung des Klimawandels.
Mit dem Abkommen soll gleichzeitig die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan gefördert werden. Darüber hinaus soll sich das Abkommen durch eine stärkere Annäherung Kasachstans an das Normen- und Regulierungssystem der EU günstig auf die Entwicklung der Handelsströme und die Investitionstätigkeit auswirken.
Wiederaufbau der Garnisonskirche Potsdam
Ebenso soll ein Antrag der Linken (18/10061), wonach sich der Bund nicht am Wiederaufbau der Garnisonskirche in Potsdam beteiligen soll, zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Tiertransporte, Existenzminimum, Krankenversicherung
An den Ernährungsausschuss überwiesen werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10251), Tiertransporte zu reduzieren, zu beschränken und zu verbessern. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales soll sich federführend mit einem weiteren Antrag der Grünen (18/10250) befassen, das Existenzminimum verlässlich abzusichern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Schließlich soll ein dritter Antrag der Grünen für einen fairen Wettbewerb in einer solidarischen Krankenversicherung (18/10252) im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion tritt dafür ein, eine Weiterentwicklung des sogenannten „morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ anzubieten. Ziel dieses seit 2009 praktizierten Ausgleidhsverfahrens zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Beitragsgelder dorthin zu leiten, wo sie zur Versorgung Kranker benötigt werden. (vom/10.11.2016)