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Parlament

Freies Netz und vernetzte Sicherheit im Fokus

Peter Henzler, Konstantin von Notz, Ulrich Sieber, Katja Gersemann, Jens Gnisa, Günter Krings

Peter Henzler, Konstantin von Notz, Ulrich Sieber, Katja Gersemann, Jens Gnisa, Günter Krings (© DBT/Melde)

Unter dem Titel „Freies Netz und vernetzte Sicherheit“ haben am Mittwoch, 9. November 2016, die Teilnehmer des 24. Berliner Forums die aktuelle Sicherheitspolitik angesichts terroristischer Bedrohungen diskutiert. Zu der Veranstaltung hatten die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) e.V. gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund (DRB) ins Berliner Jakob-Kaiser-Haus eingeladen.

Wie praxistauglich sind die bestehenden Instrumente wie Antiterrordatei und Vorratsdatenspeicherung und wie gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und EU? Welche Maßnahmen erfordert die zunehmende Vernetzung der Straftäter über moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, ohne datenschutzrechtliche Standards zu missachten? Und wie können die Sicherheitsbehörden mehr Licht ins „Darknet“ bringen?

Darüber diskutierten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Vorsitzender der DGG, Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes Peter Henzler und Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und Vorsitzender des DRB.

„Sachverständigenkommission einrichten“

Sieber plädierte in seinem einführenden Vortrag dafür eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die sich langfristig mit Fragen des freien Netzes und der vernetzten Sicherheit beschäftigt. Es müssten Lösungen entwickelt werden, die dem, was die Ermittlungsbehörden benötigen, und gleichzeitig dem Schutz der Freiheitsrechte Rechnung tragen.

Dabei dürfe man nicht riskieren, die Sicherungen des Strafrechts für den Bürger aufzugeben. Angesichts der Bedrohungen sei die Frage, „ob und wie wir jemanden bestrafen“, sekundär geworden; es dominiere die präventive Gewährleistung von Sicherheit.

„Rechtsstaatliche Antworten geben“

Von Notz sprach sich für eine tatsächliche Strategie zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation aus. Es sei drängend an der Zeit und eine fundamentale und arbeitsintensive Aufgabe. Man brauche moderne Instrumente, um so gut es geht Sicherheit herzustellen.

Auch internationale Abstimmung und internationaler Kooperationsaustausch seien notwendig, aber dies alles müsse rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, betonte er. Auch Fragen des Persönlichkeitsschutzes seien bisher nicht beantwortet. Gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur habe man sich bisher zu wenige Gedanken über Sicherheit gemacht.

„Sicherheitsbehörden vernetzen“

Neben der Bedeutung von nationaler und internationaler Zusammenarbeit hob Henzler die Wichtigkeit von Fachleuten und technischer Ausrüstung bei den Sicherheitsbehörden hervor. Er verwies auf die Herausforderungen durch die Verschlüsselung von Daten. Das Bundeskriminalamt sei im Bereich Cyberkriminalität gut ausgerüstet und auf der Höhe der Zeit. Die Antiterrordatei sei ein Erfolg. Die internationale Zusammenarbeit auch durch Verbindungsbeamte funktioniere.

Die deutsche Polizei sei gut vernetzt in verschiedenen Arbeitsgruppen oder Zentren wie dem gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Teilweise fehle es jedoch an geeigneten Strafverfolgungsmaßnahmen.

„Strafverfolgungsbehörden angemessen ausstatten“

Strafverfolgungsbehörden müssten mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um Straftaten mit den neuen Technologien aufdecken und angemessen verfolgen zu können, forderte auch Krings. Richterliche Beschlüsse würden oft leerlaufen, weil die technischen Voraussetzungen fehlten, um der Kommunikation nachzufolgen.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit seien moderne polizeiliche und nachrichtendienstliche Methoden wichtiger denn je. Gleichzeitig müsse aber ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden, betonte er.

„Gesetzgebung im Bereich Strafprozessrecht anpassen“

Die Justiz sei noch nicht gut genug gerüstet für den digitalen Datenverkehr, erklärte Gnisa. Es gebe ein deutliches Defizit in der Strafprozessordnung gegenüber Gesetzen, die präventiv wirken. Es brauche keinen neuen Rechtsrahmen, aber es bestehe Nachholbedarf im bereich der Strafverfolgung, zu lange sei hier politisch gezögert worden. Die Strafprozessordnung stelle stark auf körperliche Dinge ab wie beispielsweise bei der Briefbeschlagnahme. Man wünsche sich im Bereich der Verkehrsdaten, des E-Mail-Verkehrs oder der Telekommunikationsüberwachung verhältnismäßige und praxistaugliche Regelungen, die auf der Höhe der Zeit seien.

Durch die Veranstaltung führte die Journalistin und Rechtsanwältin Katja Gersemann. Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. setzt sich seit ihrer Gründung 1987 für eine Verbesserung der Rechtsetzung in Bund, Ländern und Gemeinden ein. Sie vereint Abgeordnete, Ministerialbeamte, Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Angehörige weiterer Berufsgruppen sowie solche Mitglieder, die aus staatsbürgerlichem Engagement an einer kritischen Überprüfung und konstruktiven Veränderung der Gesetzgebung interessiert sind.

Mit der Reihe „Berliner Forum“ ermöglicht sie regelmäßig den Dialog zu aktuellen Fragen der Gesetzgebung zwischen Praktikern, Wissenschaftlern und Politikern zu konkreten Gesetzgebungsvorhaben oder rechtspolitischen Themen. (klz/14.11.2016)