Neuordnung der Finanzmarktstabilisierung
Die der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf geregelte Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) (18/9530) wird am Donnerstag, 20. Oktober 2016, nicht beraten.
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
„Entscheidungswege zusammenführen“
Nach den Vorstellungen der Regierung soll die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden, wo die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein soll. Zur Begründung wird angeführt, dass somit die Entscheidungswege in Krisensituationen unter einem Dach zusammengeführt würden.
Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme drei Änderungsvorschläge unterbreitet, die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt werden (18/9955). (hau/18.10.2016)