Ein Schmerzensgeld für Angehörige soll es nicht geben
Gegen das Votum der Opposition abgelehnt hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2016, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5099), die sich für die Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes einsetzen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vor (18/10076).
Lücke im Schadensersatzrecht
Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 253 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend zu erweitern, „dass auch den Hinterbliebenen ein eigener Schmerzensgeldanspruch gegen denjenigen zusteht, der den Tod eines nahen Angehörigen schuldhaft herbeigeführt hat“, heißt es im Antrag.
Auch in Fällen von Gefährdungshaftung, die in diversen Gesetzen normiert ist, sowie im Opferentschädigungsgesetz sollte eine entsprechende Erweiterung erfolgen. Die Grünen argumentierten, dass in vielen anderen europäischen Rechtsordnungen und darüber hinaus ein solcher Anspruch bestehe. In Deutschland bestehe eine Lücke im Schadensersatzrecht, die nicht dem „Gerechtigkeitsempfinden“ entspreche. (sas/01.12.2016)