Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2016, ab etwa 14.10 Uhr sechs Vorlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer.
Digitales Lernen und Lehren
Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6203) mit dem Titel „Die digitale Welt verstehen und mitgestalten - Lernen und Lehren digitalisieren“ wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Zugangsmöglichkeiten für digitale Bildung zu erweitern. Es müsse der flächendeckende Breitbandausbau, von dem auch Kitas, Schulen und Hochschulen profitieren können, vorangetrieben werden. Hinsichtlich der schulischen Bildung gelte es schulische Ganztagsangebote auszubauen, um die „digitale Spaltung“ der Gesellschaft zu überwinden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass der personelle Support für die Ausstattung von Schulen mit digitalen Techniken über professionalisierte und zentralisierte Projektmanagementstrukturen durch die Schulträger gewährleistet wird.
Öffentliche, vor allem wissenschaftliche und schulische Bibliotheken müssten durch ausreichende Grundfinanzierung darin unterstützt werden, stärker als bislang digitale Medien zur Nutzung bereit zu stellen. Ferner soll sich nach Ansicht der Grünen Medienbildung schon in der frühkindlichen Bildung als roter Faden durch alle Bildungsangebote ziehen. Daher solle Medienpädagogik als verpflichtender Teil bereits in die Ausbildung von Erziehern sowie in andere pädagogische Berufe integriert werden.
Bildungseinrichtungen in der digitalen Gesellschaft
Im Bildungs- und Forschungsausschuss weiterberaten wird ein Antrag der Grünen, Bildungseinrichtungen fit für die Zukunft und für die digitale Gesellschaft (18/10474) zu machen. Die Regierung wird darin aufgefordert, eine Strategie zu erarbeiten, die jedem Kind und Jugendlichen die größtmögliche Unterstützung beim Lernen gewährt. Auch sollten passgenaue Konzepte erarbeitet werden, um individuelle Förderung und inklusives Lernen in allen Bildungsetappen zu ermöglichen.
Die Fraktion fordert ferner die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke als Grundlage für ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht, damit das Lernen, Lehren und Forschen mit den neuen digitalen Möglichkeiten Schritt halten könne. Mit den Ländern solle verhandelt werden, um das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildungspolitik abzuschaffen und so die Zusammenarbeit zur Stärkung des Lernens in der digitalen Welt zu ermöglichen.
Änderung des Bundeswaldgesetzes
Im federführenden Landwirtschaftsausschuss beraten wird der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (18/10456). Waldeigentümer sollen weiterhin bei Waldpflegemaßnahmen durch staatliche Förster beraten und betreut werden dürfen. Den Waldbesitzern soll die Inanspruchnahme sogenannter vorgelagerter Dienstleistungen durch die Forstämter rechtlich ermöglicht werden.
Dies betrifft vor allem waldbauliche Maßnahmen, die der eigentlichen Holzvermarktung bis zur Bereitstellung und Registrierung des Rohholzes vorgelagert sind. Als eine solche Maßnahme wird beispielsweise das Markieren von Bäumen verstanden, die im Vorfeld einer Holzernte geschlagen oder erhalten werden sollen. Erforderlich wurde die gesetzliche Klarstellung, weil nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes die derzeit geübte Praxis der Vermarktung des Holzes aus öffentlichen und privaten Wäldern durch die Forstämter in Baden-Württemberg kartellrechtlich für unzulässig erklärt worden war.
Minimata-Konvention zu Quecksilber
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung, die Minamata-Konvention dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen. In einem Antrag (18/7657), der ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde, rufen die Grünen die Regierung zudem dazu auf, sich auch bei den Mitunterzeichnern für eine schnelle Umsetzung der Konvention einzusetzen.
Die Konvention wurde im Oktober 2013 von 97 Staaten unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, den weltweiten Ausstoß von umwelt- und gesundheitsschädlichem Quecksilber einzudämmen. Die Unterzeichner verpflichten sich darin zu einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrstopp für quecksilberhaltige Produkte wie beispielsweise Batterien und bestimmte Antiseptika, ab 2020. Zudem muss laut der Konvention die Verwendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion reduziert werden.
Die Grünen befürworten daher einen bundesweiten Maßnahmenkatalog, um die Ein- und Ausfuhr von mit Quecksilber versetzten Produkten zu unterbinden. Zudem brauche es einen nationalen Plan für Zielvorgaben und Maßnahmen zur Begrenzung von Quecksilberemissionen. In diesem Zusammenhang spricht sich die Fraktion auch dafür aus, die Privilegierung der Kohleverstromung aufzuheben. Denn allein 2011 seien neue Braunkohle-Großkraftwerke für rund 40 Prozent der Gesamtemissionen von Quecksilber in Deutschland verantwortlich gewesen, heißt es in dem Antrag.
Grüne: Nachhaltigkeit im politischen Prozess verankern
In erster Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der Grünen, Nachhaltigkeit im politischen Prozess zu verankern (18/10475). Darin verlangt die Fraktion unter anderem, die Prüfung von Nachhaltigkeit auch in das Gesetzgebungsverfahren hinein zu verlagern. Das Ressort Umwelt sollte mit einem Initiativrecht außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs ausgestattet werden, um umweltpolitische Initiativen in anderen Politikbereichen anzustoßen.
Die Bundesregierung müsse zudem dafür sorgen, dass Programme und Maßnahmen, die ausdrücklich dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dienen, mit geeigneten Finanzmitteln ausgestattet werden, damit diese Programme konkret umgesetzt werden können. Um die Aspekte von Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen zuverlässig zu berücksichtigen, sollten in allen Ressorts auf der Ebene der Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter Nachhaltigkeitsbeauftragte eingerichtet werden. Dazu müsse gesichert werden, dass diese vor allem koordinierend wirken können.
Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes
Im federführenden Familienausschuss weiterberaten wird der erste Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften (18/8780). Die staatliche Stiftung war 1971 errichtet worden, um den Opfern der Contergan-Arzneimittelkatastrophe zu helfen.
Die Lebenssituation der Betroffenen sei heute zunehmend durch die sehr schmerzhaften Auswirkungen ihrer Behinderung sowie die Spät- und Folgeschäden geprägt. Der Bericht deckt den Zeitraum von 2013 bis 2015 ab. (vom/01.12.2016)