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Menschenrechte

Bundestag verabschiedet Entschließung zu Menschenrechten

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Dezember 2016, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/10669) zum EU-Jahresbericht 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (18/10116 A. 28 und A.29) angenommen. Dazu gibt es einen thematischen Teil (Ratsdokument 10255 / 16) und länder- und regionenspezifische Themen (Ratsdokument 12299 / 16). Beraten wurden zudem die Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland in der Zeit von Januar 2015 bis Juli 2016 (18/10615) und der Jahresbericht 2015 (18/10616). Sie sollen federführend im Menschenrechtsausschuss weiterberaten werden.

Entschließung verabschiedet

Gegen das Votum der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der „mit großer Sorge“ zur Kenntnis genommen wird, dass immer mehr Staaten ihre Zivilgesellschaften, vor allem Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger, in ihren Wirkungsmöglichkeiten beschränken.

Begrüßt wird, dass der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, den thematischen Schwerpunkt seiner Tätigkeit darauf richtet, die Einflussmöglichkeiten und Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigern und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu stärken und zu erweitern. 

SPD rügt Verhinderung von Familienzusammenführungen 

Frank Schwabe (SPD) hob in der Debatte hervor, dass der Bericht zur Situation Deutschland zwar „viel Gutes“ zur Aufnahme von Flüchtlingen herausstreiche – auf der anderen Seite aber mehr als tausend Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im Berichtszeitraum registriere. „Wir müssen vor allem auch darauf schauen, was wir für die Menschenrechte tun.“ Denn nur das sei die Grundlage, „auf der wir Dinge in anderen Staaten benennen und kritisieren“.

Schwabe bezeichnete es als „nicht barmherzig“ wenn Deutschland über die Regelungen zum subsidiären Schutz von Flüchtlingen Familienzusammenführungen verhindere. Das sei nicht im Sinne der Integration, und es mache auch keinen Sinn, weil Gerichtsurteile regelmäßig dazu führen, dass am Ende Familienzusammenführungen doch stattfinden. Schwabe warb zudem für eine rasche Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte durch das Kabinett. Der Plan ziele darauf, Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland stärker in die Sorgfaltspflicht für menschenrechtliche Standards zu nehmen und damit dafür zu sorgen, „dass die Menschen eben nicht zu uns kommen müssen“, sagte Schwabe.

Linke rügt Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan 

Inge Höger (Die Linke) kritisierte die Entscheidung, Flüchtlinge aus Afghanistan „zurück in den Krieg“ zu schicken. „Mit dieser organisierten Unbarmherzigkeit beugt sich die Bundesregierung dem rechten Mob.“ Menschenrechte seien keine Almosen und kein Gnadenakt, sondern Grundrechte. Die Genfer Konvention enthalte klare Schutzvorschriften, aber diese Rechte würden auch hierzulande zunehmend missachtet, sagte Höger insbesondere mit Blick auf minderjährige Flüchtlinge: „Stoppen sie endlich die Abschiebung aus Schulen und Jugendhilfereinrichtungen!“

Als „blinden Fleck“ in den Menschenrechtsberichten bezeichnete sie außerdem die Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die mit ihrer Freihandels-, Agrar-, Außen- und Rüstungspolitik fortlaufend „unzählige Fluchtursachen“ schaffen würden.

CDU/CSU: Viele globale Indizes haben sich verbessert 

Frank Heinrich (CDU/CSU) erinnerte daran, dass weltweit 45 Millionen Menschen in Sklaverei oder sklavenähnlichen Verhältnissen leben würden, darunter Kinder, die auf Baumwollfarmen und in Minen schuften, „oft für Produkte, die wir hierzulande kaufen und billiger haben wollen“. Eine Vielzahl globaler Indizes hätten sich zwar nach dem Ende des Kalten Kriegs „gravierend verbessert“: Die Statistiken zu Armut, Gesundheit, zum Bildungszugang für Mädchen hätten sich verbessert, auch die Zahl der Getöteten in Konflikten sei gefallen.

Menschenrechte schienen heute jedoch „auf dem Rückzug“ zu sein, sagte Heinrich. So würden Menschenrechtsverteidiger unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung in immer mehr Ländern zurückgedrängt. „Ich wünsche mir, dass wir noch aktiver sind und dass wir mehr dafür tun, dass Kinder vor Krieg und Terror geschützt werden“, sagte Heinrich – auch mit Blick auf die Lage in Syrien und Aleppo. 

Grüne: Jede Hassrede drängt zur Gewalt

Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte eindringlich an die Tatsache, dass die Achtung, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte Staatenpflicht sei. Das gelte auch in Europa und in Deutschland, wo „Feinde der Menschenrechte“ mit ethnischen und religiösen Diskriminierungen wieder aus „ihren Löchern“ kommen würden. „Das sind erklärte Angriffe auf den Kern der Menschenrechte und auf die Menschenwürde“, sagte Koenigs.

Angegriffen würden damit der „liberale, demokratische und tolerante Rechtsstaat“ und seine Bürger. „Jede Diskriminierung trägt den Keim gewaltsamer Auseinandersetzungen in sich. Jede Hassrede drängt zur Gewalt. Der Nationalismus drängt in Europa zum Krieg, das wissen wir doch aus der Geschichte“, warnte Koenigs.

Herausforderungen für die EU

In dem EU-Bericht wird hervorgehoben, dass 2015 ein Jahr der Herausforderungen für die EU und die internationale Gemeinschaft insgesamt war; ferner wird darin beschrieben, welchen Menschenrechtsansatz die EU bei Konflikt- und Krisensituationen verfolgt, wie die wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie weltweit bewältigt werden und wie die Menschenrechte in den Bereichen der EU-Außenpolitik, einschließlich Handel und Entwicklungszusammenarbeit, durchgängig berücksichtigt werden.

Den thematischen Schwerpunkt legte der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, darauf, die Einflussmöglichkeiten von Menschenrechtsverteidigern und Zivilgesellschaft zu stärken und der zunehmenden Verschlechterung der Lage, der diese in vielen Ländern ausgesetzt sind, entgegenzuwirken. 2015 lag der dem Bericht zufolge Schwerpunkt darauf, das gewaltsame Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu verhindern und neue restriktive NRO-Gesetze rückgängig zu machen, auf die Freilassung von Menschenrechtsverteidigern hinzuwirken, effizientere Unterstützungsmechanismen einzuführen und den zur Lösung dieser Probleme erforderlichen Dialog wieder aufzunehmen.

Menschenrechtssituation in Deutschland

Erstmals beraten wurden zudem die Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland in der Zeit von Januar 2015 bis Juli 2016 (18/10615) und der Jahresbericht 2015 (18/10616). Sie sollen federführend im Menschenrechtsausschuss weiterberaten werden. 

Darin heißt es unter anderem, die Bundesregierung lege mit dem Entwurf ihres Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland (NAP) ein Dokument mit Stärken und Schwächen vor: Einerseits fehle der Mut, die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen wirklich ambitioniert voranzutreiben, gesetzliche Vorgaben dafür zu formulieren und damit Unternehmen, die sich positiv für die Umsetzung einsetzen, durch Schaffung eines „Level Playing Fields“ zu unterstützen; gleichzeitig aber seien in einigen zentralen Bereichen ehrgeizige Ziele erkennbar, die über die anderer Aktionspläne in Europa hinausgehen.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/10678) ab, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich in der Generalversammlung der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass die in der Anlage der Resolution vom 1. Juli 2016 enthaltene Erklärung über das Recht auf Frieden verabschiedet wird.

Die Regierung sollte sich unter anderem auch für einen internationalen Rechtsrahmen stark machen, um die Tätigkeiten von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen zu regulieren, zu kontrollieren und zu überwachen. (ahe/vom/16.12.2016)

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