Opposition fordert Konsequenzen aus Affäre um netzpolitik.org
Die Oppositionsfraktionen fordern, Konsequenzen aus der Affäre um das Internetportal netzpolitik.org vom vergangenen Sommer zu ziehen. Am Donnerstag, 15. Dezember 2016, haben Die Linke (18/5839) und Bündnis 90/Die Grünen (18/10036, 18/10037) mehrere Anträge vorgelegt, die federführend zur Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurden.
Im Frühjahr 2015 hatte die Generalbundesanwaltschaft nach Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen zwei Journalisten des Blogs Ermittlungen wegen Landesverrats eingeleitet. Auslöser für die Anzeigen, die „gegen unbekannt“ gestellt worden waren, waren Veröffentlichungen von als vertraulich eingestuften Haushaltsplänen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Mehr Schutz für Journalisten und Whistleblower
Die Grünen fordern nun, Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Medien oder ihre Mitarbeiter künftig strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen. Laut Antrag (18/10036) soll im Strafgesetzbuch präziser definiert werden, was ein Staatsgeheimnis ist. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen, aufgrund derer sich Medientätige in Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen könnten, sollen gestrichen oder neu gefasst werden. Zudem sollen Journalisten in Strafverfahren besser vor Durchsuchungen und Beschlagnahmen geschützt werden. Mehr Schutz sollen auch sogenannte Whistleblower erhalten. Schließlich beantragen die Abgeordneten, das Geheimschutzrecht des Bundes auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.
Als weitere Konsequenz aus der Affäre um netzpolitik.org fordern die Grünen zudem in ihrem zweiten Antrag (18/10037), das Weisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt einzuschränken. Hintergrund ist, dass der Generalbundesanwalt zunächst gegen das Internetportal wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt, diese Ermittlungen dann aber nach einer Intervention des Justizministeriums eingestellt hatte. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass dabei eine Weisung erfolgt sei, und „damit die anderslautende Auskunft der Bundesregierung widerlegt, der für Justiz zuständige Bundesminister habe zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht“, schreiben die Abgeordneten.
„Angriff auf die Pressefreiheit“
Die Grünen fordern nunmehr ein Gesetz, „mit dem das externe Einzelfallweisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt ausdrücklich auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl- oder Nichtgebrauch von Ermessen beschränkt wird und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts konkret definiert werden“.
Auch die Fraktion Die Linke fordert Konsequenzen aus der Netzpolitik.org-Affäre. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (18/5839) hervor. Das Verfahren gegen die beiden Journalisten sei ein „Angriff auf die Pressefreiheit“ gewesen und habe sowohl Journalisten als auch Hinweisgeber einschüchtern können, schreiben die Abgeordneten. In dem Antrag fordern sie daher, dass Straftatbestände wie zum Beispiel Landesverrat nicht mehr auf Personen angewandt werden sollen, die als geheim eingestufte Dokumente lediglich veröffentlichen. Zudem sollen Hinweisgeber besser vor straf- oder auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden. (nal/15.12.2016)