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Parlament

Schäuble informiert über geplante Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen grundsätzlich neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung ein Reformpaket auf den Weg gebracht, das nun im Kabinett verabschiedet wurde. „Wir setzen damit um, was wir in langen Verhandlungen mit den Ländern am 14. Oktober vereinbart haben“, sagte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), der in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 14. Dezember 2016, die Eckpunkte der Reform erläuterte. Das Bundeskabinett hatte zuvor den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) beschlossen.

230 Millionen Euro mehr als geplant für die Länder

Im Kern sehen die geplanten Grundgesetzänderungen und zugehörigen Begleitgesetze vor, dass der Bund ab 2020 die Länder mit jährlich rund 9,7 Milliarden Euro unterstützt. Das sind noch einmal 230 Millionen Euro mehr, als die ursprüngliche Einigung vom 14. Oktober vorgesehen hatte. Grund dafür ist die aktualisierte Steuerschätzung für die kommenden Jahre.

Dafür jedoch soll der Bund mehr Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte erhalten – etwa in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen. Teil des Pakets ist auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Bundesautobahnen. „Die Verwaltung der Bundesautobahnen soll auf den Bund übertragen werden“, so Schäuble.

Die Infrastrukturgesellschaft, die laut dem Finanzminister privatrechtlich organisiert sein solle, habe die Aufgabe, ab 2021 die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand zu bündeln und Reibungsverluste zu beseitigen. Geplant sei außerdem ein bundesweiter Online-Portalverbund, der Bürgern einen einheitlichen Zugriff auf alle Verwaltungsangebote ermöglicht.

Zusätzliche Gelder für Bremen und das Saarland

Die Bundesländer Bremen und das Saarland sollen künftig zusätzliche Gelder des Bundes bekommen können. Geplant ist, diese Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich ab 2020 im Grundgesetz festzuschreiben. „Die Länder ergreifen dafür Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft“, erklärte Schäuble. Die Einhaltung werde von der Bundesregierung „überwacht“.

Anja Hajduk, Haushalts- und Finanzexpertin von Bündnis 90/Die Grünen, konstatierte als erste Fragestellerin, dass die geplante Reform „den Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form“ abschaffe. Gleichzeitig stellte die Abgeordnete die Frage, ob dies nicht eine Schwäche des Föderalismus sei. Weil es keine „Geber- und Nehmerländer“ wie bisher mehr geben werde, leide die Solidarität unter den Ländern.

„Machen sich die Länder nicht zu sehr vom Bund abhängig?“, fragte Hajduk Schäuble. Dieser verwies in seiner Antwort noch einmal darauf, dass die geplante Reform das Ergebnis jahrelanger Diskussionen und Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sei. Auch wenn die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nun neu geregelt würden, so  bleibe die Beziehung zwischen Bund und Ländern, die als Bundesstaatsprinzip mit einer Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz ausgestattet sei, insgesamt unberührt, so der Minister.

Stärkere Berücksichtigung der Finanzkraft der Kommunen

Heidrun Bluhm (Die Linke) erkundigte sich, wie nach 2020 der Länderanteil aus der Umsatzsteuer berechnet werde. Hier sei zwar die Anzahl der Einwohner ausschlaggebend, so die Abgeordnete, doch es gebe auch „Zu- und Abschläge“. „Welche Kriterien haben Sie dafür mit den Ländern vereinbart?“ Schäuble erklärte, hierbei werde die „unterschiedliche Finanzkraft“ der Länder – und insbesondere auch die Finanzkraft der Kommunen beachtet. „Die kommunale Finanzkraft wird künftig mit 75 Prozent und damit stärker als bisher berücksichtigt.“

Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, sowie Dr. Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, interessierte insbesondere, wie sich die geplante Verkehrsinfrastrukturgesellschaft finanzieren werde – und ob vorgesehen ist, dass die Gesellschaft selbst Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen darf. Dies verneinte der Finanzminister: „Zum gegenwärtigen Stand besteht eine Kreditaufnahmemöglichkeit nicht.“

Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Dr. Rosemarie Hein, erkundigte sich, ob finanzschwache Kommunen künftig auch Finanzhilfen aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ für Projekte bekommen könnten, die in öffentlich-privater Partnerschaft organisiert seien. Schäuble erläuterte, dass vorgesehen sei, die Laufzeit des Fonds zu verlängern. Auch die Förderbereiche sollten erweitert werden.

„Bislang konnten nur Finanzhilfen gewährt werden in Bereichen, in denen der Bund die Förderkompetenz hat“, sagte Schäuble. Künftig könnten aber Mittel auch für die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen beantragt werden. Ob die auch für PPP-Projekte gelte, könne er an dieser Stelle nicht verlässlich versichern, räumte der Minister ein. „Das ist eine Frage der Ausgestaltung des Begleitgesetzes.“

Streitthema Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Dr. Franziska Brantner, kinder- und familienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, thematisierte die zwischen Bund und Ländern zuletzt umstrittene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, die Teil des Gesetzespakets zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist. Die Länder fordern jedoch, dass der Bund mindestens die Hälfte der absehbaren Mehrkosten übernimmt.

Bislang beteiligt sich der Bund mit einem Drittel, die Länder mit zwei Dritteln an den Kosten. „Es geht dabei um ein paar 100 Millionen Euro, warum kann der Bund diese nicht übernehmen?“, wollte nun Brantner in der Regierungsbefragung wissen. „Warum muss es diesen Streit geben, wenn es um Alleinerziehende geht ? Das ist nicht nachvollziehbar.“ So sei derzeit offen, ob die Betroffenen – wie eigentlich vereinbart – ab Januar 2017 mehr Geld bekommen.

Schäuble erinnerte daran, dass die Reform des Unterhaltsvorschusses grundsätzlich beschlossen sei. Eine Arbeitsgruppe sei bereits dabei Gespräche zu führen, um einen Kompromiss auszuhandeln. (sas/14.12.2016)

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