Kritische Debatte über Neutralität von Online-Plattformen
Nach Ansicht der Monopolkommission braucht es für den Umgang mit Informationsintermediären wie etwa der Online-Plattform Google keine spezifischen rechtlichen Vorgaben. Während eines öffentlichen Fachgespräches am Mittwoch, 14. Dezember 2016, zum Thema „Plattformen: Interoperabilität und Neutralität“ vor dem Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) sagte Prof. Dr. Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, die allgemeine Anwendung des Kartellrechts sei ausreichend. „Uns fehlen nicht sinnvolle materielle Regeln, sondern eine effektive zeitnahe Anwendung dieser Regeln“, so Kühling.
Gleichzeitig machte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg deutlich, dass sich Online-Plattformen voneinander unterscheiden würden. Ein einheitlicher Rechtsrahmen sei daher nicht zweckmäßig, sagte Kühling.
Hinweis auf systemrelevante Plattformen
Es sei richtig, die bestehenden Regeln konsequent anzuwenden, stimmte Clark Parsons, Geschäftsführer der Internet Economy Foundation, Kühling zu. „In besonders sensiblen Bereichen sollten die Bestimmungen aber angepasst werden“, forderte er. Dazu zählen aus seiner Sicht Plattformen, „die eine digitale Infrastruktur bereitstellen und damit systemrelevant sind“.
In diesem Bereich seien Monopolstellungen besonders gefährlich, weil sie dem einzelnen Anbieter die Möglichkeit bieten würden, anderen Wettbewerbern den Zugang zu erschweren. Parsons sprach sich für einen neuen kartellrechtlichen Prüfprozess aus, der greift, sobald bestimmte Kriterien - wie etwa die Reichweite, die Nutzerdurchdringung oder Lock-in-Effekte - erfüllt sind.
Problem mit der Marktdefinition
Es gebe derzeit ein Problem mit der Marktdefinition und der Bestimmung der Marktbeherrschung, sagte Prof Dr. Heike Schweitzer, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (IWWR), an der Freien Universität Berlin. Grund dafür sei, „dass immer mit einem gewissen Schematismus an die Prüfung herangegangen wird“. So werde zuerst auf den Markt, die Marktmacht und erst dann auf den Missbrauch geschaut. „In diesen dynamischen Märkten ist aber die Marktabgrenzung überaus schwierig“, gab Schweitzer zu bedenken.
Die Frage sei daher, ob man bei der Betrachtung nicht mit dem potenziellen Missbrauch starten könne. „Man könnte prüfen, ob ein bestimmtes Verhalten Verdrängungswirkung auf Mitbewerber hat und ob dieses Verhalten vielleicht nicht wettbewerblich angemessen kontrolliert wird“, schlug die Wettbewerbsrechtlerin vor.
Plattformen als politische Machtgebilde
Aus Sicht des Journalisten und Bloggers Michael Seemann sind Online-Plattformen politische Machtgebilde. Diese „Entscheidungsmonster“ hätten in immer größerem Maße Einwirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben, gab er zu bedenken. Nicht zuletzt, da sie nicht an Nationengrenzen gebunden sind, seien sie dem Staat strukturell überlegen. „Das führt dazu, dass sich der Staat in eine zunehmende Abhängigkeit zu den Plattformen begibt“, sagte Seemann. Schon jetzt sei man darauf angewiesen, „dass die Plattformen gesellschaftlichen Frieden wiederherstellen, den sie zuerst gebrochen haben“.
Seemann forderte ein radikales Umdenken. „Der Staat muss Teil des Plattformmarktes sein“, sagte er. Als Partner könne ihm dabei der Open Source Bereich dienen, mit dem der Staat laut Seemann eine strategische Allianz eingehen sollte. „Als Mitspieler kann der Staat sehr viel mehr Einfluss auf das Marktgeschehen bei Plattformen nehmen als in der Rolle des Regulators“, sagte er.
Plädoyer für offene Standards
Im Interesse der Anwender sollten Plattformen auf offene Standards setzen und entsprechend auf Open Source aufbauen, sagte Mirko Boehm von der Free Software Foundation. Der Einsatz offener Standards sei auch als ein Mittel für mehr Interoperabilität und Neutralität bei Plattformen zu empfehlen.
Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich laut Boehm, wenn ein Plattformbetreiber zugleich auch Diensteanbieter sei. Als Anwender habe man dann keine Kontrolle mehr aus welchen Gründen beispielsweise Postings zensiert werden. (hau/15.12.2016)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Universität Regensburg
- Clark Parsons, Internet Economy Foundation
- Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M., Freie Universität Berlin
- Michael Seemann, Journalist, Blogger
- Mirko Boehm, Free Software Foundation Europe