Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, in dem sich diese für eine Neuregelung der Freizügigkeit in der EU einsetzt (19/24433(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Grünen wollten die Federführung beim Europaausschuss, konnten sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
Anträge der AfD und der Grünen
Der erste von zwei Anträgen der AfD-Fraktion mit dem Titel „Souveränität bedeutet Freiheit – Für ein Europa nationaler arbeits- und sozialrechtlicher Rahmenbedingungen“ (19/25306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde federführend an den Europaausschuss überwiesen, der zweite Antrag (19/25307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der sich auf den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessen Mindestlöhne in der Europäischen Union“ (19/25307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht, an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die AfD hatte die Federführung beim Europaausschuss beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Zunächst hatte die AfD für direkte Abstimmung über diesen Antrag plädiert, wurde aber auch darin von den übrigen Fraktionen überstimmt, die die Überweisung in die Ausschüsse vorzogen.
Gegenstand der Aussprache im Plenum waren zudem zwei Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, über die auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Europaausschusses abgestimmt wurde: Die Grünen-Vorlage mit dem Titel „Für ein Europa, das schützt – Soziale Absicherung europaweit garantieren“ (19/8287(Dokument, öffnet ein neues Fenster),19/24238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten nur die Grünen und die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen votierten dagegen. Bei der Abstimmung über die Initiative der Linksfraktion für „eine sozialverträgliche EU-Klimapolitik“ (19/23734(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/25250(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthielten sich die Grünen, die Koalitionsfraktionen sowie AfD und FDP lehnten sie ab.
Neuer Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU neu zu regeln und dadurch Ausbeutung zu stoppen. In ihrem neu vorgelegten Antrag (19/24433(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie aus, dass es zwar gesetzlich geregelt sei, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden müssen wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Bei der Umsetzung gebe es jedoch zu viele Defizite und es komme häufig zu Lohndumping und Arbeitsausbeutung, kritisieren die Grünen.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, einen neuen EU-Rechtsakt zur Sicherstellung der verschuldensunabhängigen und gesamtschuldnerischen Generalunternehmerhaftung für Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bei Subunternehmerketten sowie die Begrenzung dieser auf maximal drei Kettenglieder einzuführen. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung für EU-Bürger und andere Arbeitsmigranten geben. Zu den Forderungen gehört ferner die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen und dem Kampf gegen Schwarzarbeit.
Erster neuer Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten neuen Antrag (19/25306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass die EU-Kommission keine weiteren Richtlinien zur Harmonisierung der Sozialsysteme entwickelt, sondern einen Rahmen für die Dienstleistungsfreiheit und die Personenverkehrsfreiheit, der vorsieht, dass EU-Mitgliedstaaten auf dem Gesetz- oder Verordnungsweg Regeln erlassen können. Diese Regeln sollen die Zulässigkeit von Dienstleistungsangeboten durch EU-Anbieter auf dem Markt des Mitgliedstaats an die Einhaltung der Rechts-, Arbeitsschutz- und Lohnstandards, die im Mitgliedstaat gelten, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, koppeln. Außerdem sollen sie es erlauben, Dienstleistungen, die das Lohnniveau oder das soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Gefüge des Mitgliedstaats einschränken, zu verbieten.
Zugleich sollten Regeln, welche die Arbeitsaufnahme oder den längerfristigen Aufenthalt sowie den Zugriff auf das Sozialsystem von Staatsbürgern anderer EU-Länder, die nicht gleichzeitig Staatsbürger des EU-Lands sind, einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Die generelle Freiheit der Freizügigkeit solle dadurch gewahrt bleiben. Die AfD will die Mitgliedstaaten aber in die Lage versetzen, Armuts- und Sozialmigration, Migration in Billiglöhne, Menschenschmuggel und die dadurch erfolgende Destabilisierung des Lohn- oder Sozialsystems zu unterbinden.
Zweiter neuer Antrag der AfD
Die AfD macht in ihrem zweiten neuen Antrag (19/25307(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum EU-Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU (Ratsdokument 12477 / 20) geltend, dass der Richtlinienentwurf mit dem Subsidiaritätsprinzip nach dem Vertrag von Lissabon unvereinbar ist. Sie verlangt vom Bundestag einen Beschluss, dass damit die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt würden. Zur Begründung heißt es unter anderem, die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Bestimmungen führten zu einer mittelbaren Festlegung der Höhe des Arbeitsentgelts. Die EU würde damit ihre Regelungskompetenz überschreiten.
Die Fraktion stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst in der Lage seien, angemessene Mindestlöhne festzulegen. In Betracht kommen aus Sicht der AfD nicht nur eine Richtlinie, sondern auch eine Empfehlung des Rates und eine Kombination aus Richtlinie und Empfehlung. Die AfD würde der Empfehlung den Vorrang einräumen, heißt es in dem Antrag.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung sollte sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schrieben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/8287(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin forderten sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne.
In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, hieß es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schrieben die Grünen.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion pochte darauf, den von der EU vorgeschlagenen Just Transition Fund, mit dem die Klimapolitik sozialverträglich ausgestaltet werden soll, wie geplant mit 40 Milliarden Euro auszustatten. Der größte Anteil davon müsse im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 enthalten sein, forderten die Abgeordneten in einem Antrag (19/23734(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Mittel aus dem Fonds müssten an die Bedingung geknüpft werden, dass Akteure vor Ort in die den Klimaschutz betreffenden Planungen einbezogen werden, hieß es weiter. So könnten nachhaltige und regional sinnvolle Erwerbsmöglichkeiten und Infrastrukturprojekte entstehen.
Zur Begründung verwiesen die Abgeordneten auf die Bedeutung der EU-Klimaschutzpläne und gleichzeitig darauf, dass die dazu notwendigen Umsteuerungen in der Wirtschaft in vielen europäischen Regionen wirtschaftliche und soziale Probleme aufwerfen werden. (che/joh/sas/vom/16.12.2020)