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Europäische Union

Krichbaum: Der EU-Ausschuss nimmt Einfluss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union feiert ein rundes Jubiläum: Am 14. Dezember 2014 wird der EU-Ausschuss 20 Jahre alt. „Es ist eigentlich eine faule Ausrede, wenn man heute als Parlamentarier sagt: ‚Wir wurden aus Brüssel überrascht‘“, sagt Gunther Krichbaum (CDU/CSU), Vorsitzender des EU-Ausschusses, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen am Montag, 8. Dezember 2014. Im Gegenteil: Heutzutage gelte es, frühzeitig Einfluss zu nehmen.

Und das funktioniere gut, denn innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte habe eine „Parlamentarisierung“ der EU-Politik stattgefunden. War vorher die Europapolitik vor allem durch die Regierung geprägt, wurde in den vergangenen Jahren auf unterschiedlichen Ebenen festgeschrieben, dass der EU-Ausschuss und damit der Deutsche Bundestag bei allen maßgeblichen Entscheidungen zu beteiligen ist. „Das Parlament verfügt über eine sehr selbstbewusste Rolle“, sagt Krichbaum.

Die Mitwirkung des Bundestages in den Angelegenheiten der Europäischen Union ist unter anderem im Grundgesetz geregelt: Artikel 45 schreibt vor, dass die Bestellung des EU-Ausschusses zwingend erforderlich ist. Durch Artikel 23 Absatz 3 ist die Bundesregierung angehalten, Stellungnahmen des Parlaments bei Rechtsetzungsakten der EU zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde die Beteiligung des Parlaments durch die Begleitgesetze im Rahmen des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 gestärkt. Mehr über Arbeit des EU-Ausschusses erfahren Sie im Video. (eis/08.12.2014)

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