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Petitionen

Kinderbeauftragten-Amt bleibt in der Diskussion

Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 15. Juni 2015, deutlich, bei der über die dahingehende Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. Manfred Gahr, beraten wurde.

„Unabhängig und nicht weisungsgebunden“

Nach den Vorstellungen des DAKJ-Generalsekretärs soll der (oder die) Kinderbeauftragte „unabhängig und nicht weisungsgebunden sein“. Er solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive darauf hin überprüfen, „ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen“ und zugleich Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, „wenn Kinderrechte verletzt sein könnten“, heißt es in der Petition. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.

Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung, hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen.

Noch kein Votum der Kinderkommission

In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.

Nicht zuletzt die breite Unterstützung für die Petition zeige, dass die Anliegen der Kinder derzeit „noch nicht gut genug im Parlament vertreten werden“, sagte Christina Schwarzer (CDU/CSU). Die Grundaussage der Petition sei richtig. „Kinder brauchen eine größere, eine bessere Stimme, weil sie oftmals gar keine haben“, sagte die Unionsabgeordnete. Auf Nachfrage räumte Schwarzer ein, es gebe derzeit keinen expliziten Zeitplan für die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Unionsfraktion zu dem Thema. Sie kündigte jedoch an, die Familienpolitiker der Union würden Druck machen, damit dies im Herbst der Fall sei. 

SPD: Unterstützen das Anliegen

Die SPD-Fraktion unterstütze das Anliegen der Schaffung eines Kinderbeauftragten, sagt Ulrike Bahr (SPD). Über die Frage der Ausgestaltung der Position sei aber der Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen, fügte sie hinzu. Zugleich verwies sie darauf, dass die SPD-Fraktion sich schon länger für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen habe.

Die Einrichtung des Kinderbeauftragten müsse an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden, „damit es kein Papiertiger wird“, forderte Cornelia Möhring (Die Linke). Dazu benötige es einen Dreiklang aus der Stärkung der Kinderrechte – etwa durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung –, aus der gesetzlichen Verankerung der Funktion des Kinderbeauftragten und aus einer entsprechenden Ausfinanzierung des Amtes.

Grüne für unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle

Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass Deutschland die Kinderechtskonvention der Vereinten Nationen von 1992 noch immer nicht vollständig umgesetzt habe, sei die Petition sehr wichtig, sagte Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht ihrer Fraktion müsse das Amt des Kinderbeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle sei, da es eine solche Position heute noch nicht gebe. Zugleich müsse ein Kinderbeauftragter darauf achten, dass „bei allen Entscheidungen von Regierung und Bundestag die Angelegenheiten der Kinder vorrangig berücksichtigt werden“. Genauso, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sei, betonte Dörner.

Die Kinderkommission könne die Rolle des Kinderbeauftragten nicht übernehmen, machte die Vorsitzende Rüthrich deutlich. Derzeit sei die Kommission noch nicht soweit zu sagen, wie eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten aussehen könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass aktuell eine unabhängige Ombudsfunktion fehle, könne sie sich aber gut vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter diese Leerstelle füllen kann, sagte die SPD-Abgeordnete. (hau/15.06.2015)

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