+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Inneres

Ankunftsnachweis für Asylsuchende beschlossen

Asylsuchende werden künftig einen fälschungssicheren und mit einem Lichtbild versehenen Ankunftsnachweis erhalten. Das ist in dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Datenaustauschverbesserungsgesetz (18/7043) geregelt, dem der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2016, mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/7258) zugestimmt hat.

„Zentrale Datenspeicherung notwendig“

Der Ankunftsnachweis soll von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt werden und grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein. Die Erfassung und Speicherung der Daten – zu denen neben den „Grundpersonalien“ wie Namen, Geburtsdatum und -ort auch die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen gehören – soll nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern bereits bei dem ersten Kontakt erfolgen.

Während der Debatte wurde deutlich, dass alle Fraktionen des Bundestages eine zentrale Datenspeicherung für notwendig halten. Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Entscheidung, mit Enthaltung zu stimmen, unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken.

Minister: Steuerungshoheit muss beim Staat verbleiben

Als einen wichtigen Schritt zur Steuerung und Ordnung der Asylverfahren bezeichnete Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) das Gesetz. Dies sei wichtig, um die Integration zu erleichtern aber auch um Missbräuche zu verhindern. „Mehrere Identitäten eines Asylbewerbers wird es dann nicht mehr geben“, sagte der Minister. Außerdem werde so die Selbstzuweisung der Asylsuchenden unterbunden.

„Die Steuerungshoheit muss beim Staat verbleiben“, sagte der CDU-Politiker mit Blick auf die Entscheidung von Flüchtlingen, die ihnen zugewiesenen Erstaufnahmelager selbstständig zu verlassen. Schließlich sei die Datenspeicherung aber auch wichtig im Interesse der Sicherheit. Schon einmal kriminell aufgefallene Asylbewerber könnten so schneller identifiziert werden, betonte de Maizière.

Linke befürchtet Belastung statt Entlastung

Das Gesetz werde mit „vergifteten Parolen“ begründet, kritisierte Ulla Jelpke (Die Linke), die gleichzeitig einräumte, dass eine zentrale Datenspeicherung notwendig sei. Allerdings werde vor allem Flüchtlingen aus muslimischen Ländern „kategorisch ein Misstrauen entgegengebracht“. 

Skeptisch zeigte sich die Linke-Abgeordnete, ob die Neuregelung tatsächlich für weniger Arbeit der Behörden sorgen werde. Vor dem Hintergrund, dass gleich am Anfang viele Daten aufgenommen würden, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht benötigt würden und diese dann auch gepflegt werden müssten, sei mit einer zusätzlichen Belastung statt einer Entlastung zu rechnen. Außerdem entstünden so datenschutzrechtliche Probleme.

SPD: Asylverfahren können beschleunigt werden

Von einem gelungenen Gesetz sprach Matthias Schmidt (SPD). „Wir brauchen eine sichere Identifizierung der Schutzsuchenden“, sagte er. Es müsse ein Ende haben, dass mehrere Behörden die gleichen Daten der Asylsuchenden aufnehmen, weil sie nicht in der Lage seien, untereinander zu kommunizieren.

Schmidt verteidigte die Erhebung von Daten, die über die Grundpersonalien hinausgehen. So seien etwa Daten über erlangte Schul- oder Berufsabschlüsse für die Integration wichtig. Außerdem könnten so die Asylverfahren beschleunigt werden.

Grüne: Erhebliche Bedenken bei der Datensicherheit

„Die Ziele des Entwurfes sind überwiegend richtig“, sagte Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen). Auch ihre Fraktion erwarte im Umgang mit der Situation eine funktionierende öffentliche Verwaltung. Eine funktionierende IT-Lösung, die der Bund auf die Beine stellen müsse, könne sowohl für die Behörden aber auch für die Asylsuchenden selber eine erhebliche Entlastung darstellen, sagte Amtsberg. Dennoch gebe es Kritik an der Vorlage.

Es sei beispielsweise nicht klar, wer genau für welchen Teil der Dateninfrastruktur, auf die Tausende Behörden Daten einstellen und abrufen dürften, die Datensicherheit gewähre. „Da haben wir erhebliche Bedenken“, sagte die Grünen-Abgeordnete.

CDU/CSU: Zuwanderung kann besser gesteuert werden

Einen unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen dürfe es nicht länger geben, sagte Nina Warken (CDU/CSU). „Das Gesetz sorgt dafür, dass jeder Flüchtling und jeder, der unerlaubt einreist durch ein einheitliches und vereinfachtes System umgehend und zweifelsfrei registriert wird“, betonte sie. Dadurch, so die Unionsabgeordnete weiter, könnten Zuwanderung und Asylverfahren besser gesteuert werden. „Das ist unverzichtbar“, sagte Warken.

Im Übrigen müsse der Staat entscheiden, wo die Asylverfahren durchgeführt werden. Es sei nicht hinnehmbar, wenn etwa 30 Prozent der Asylbewerber „aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in den neuen Ländern verschwinden und dort hingehen, wo es ihnen am besten gefällt“. (hau/14.01.2016)

Marginalspalte