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Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Experten: „Obsoleszenz“ ist nicht nachweisbar

Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen - die sogenannte geplante Obsoleszenz - ist laut einer vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar. Das sagte Ines Oehme, beim Umweltbundesamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig, am Mittwoch, 11. Mai 2016, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Andreas Jung (CDU/CSU). Die Studie zeige vielmehr, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, sagte Oehme.

Psychologische Obsoleszenz bei Verbrauchern

Siddharth Prakash vom Öko-Institut, welches die Studie durchgeführt hat, verwies darauf, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum Verbraucher ihre Elektrogeräte ersetzen. Im Bereich der Haushaltsgroßgeräte, wie etwa bei Waschmaschinen, sei zwar in der Tat zu beobachten, dass der Anteil der Geräte, die in den ersten fünf Jahren kaputt gingen und ersetzt werden mussten, seit 2004 stark angestiegen sei.

Gestiegen – wenn auch weniger stark – sei aber auch der Anteil an Verbrauchern, die ein neues Gerät kaufen, weil ihnen das alte nicht mehr gefällt, obwohl es noch funktionsfähig ist. Bei Flachbildfernsehern sei der Austausch zumeist von einem Wunsch nach Innovation geleitet, was Prakash von einer „psychologischen Obsoleszenz“, sprechen lies.

Reparatur lohnt sich nicht

Ines Oehme ging auch auf das Problem ein, dass die Reparatur der Geräte in Deutschland teils teurer ist als die Produktion in Billiglohnländern. Dies sei ein nicht vollständig aufzulösendes Dilemma, räumte sie ein. Mit Blick auf die Umweltwirkung betonten Oehme und Prakash sei die langlebige Nutzung von Produkten zumeist von Vorteil, selbst wenn neuere Produkte eine bessere Energieeffizienz hätten.

Die Umweltexperten gingen auch auf Empfehlung der Studie ein. Danach ist unter anderem eine Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, „insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind“. Wichtig sei auch, Verschleißteile, Wartungsintervalle und begrenzte Kapazitäten eindeutig zu deklarieren sowie Information zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen. 

Stärkung eines nachhaltigen Konsums

Eine weitere vom Umweltbundesamt beauftragte Studie mit dem Titel „Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht“ stellte Anett Jacob, zuständig für rechtswissenschaftliche Umweltfragen vor. Eine der darin erhobenen Forderungen laute, von den Herstellern verpflichtende Garantieaussagen hinsichtlich Mindestlebensdauer und Reparaturdienstleistungen zu verlangen, sagte sie.

Hersteller könnten dann auch eine Mindestlebensdauer von Null Jahren angeben. Die Verbraucher hätten mit dieser Regelung eine sichere Entscheidungsgrundlage beim Kauf, so die Expertin. Neben Änderungen im Produktsicherheitsrecht sprach sich die Vertreterin des Umweltbundesamtes auch für eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf Umweltverbände aus. (hau/12.05.2016) 

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Dr. Ines Oehme, Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.3 (Ökodesign, Umweltkennzeichnung, umweltfreundliche Beschaffung)
  • Siddharth Prakash, Öko-Institut e.V., Institut für angewandte Ökologie, Bereich Produkte und Stoffströme
  • Anett Jacob, Umweltbundesamt, Fachgebiet I 1.3 (Rechtswissenschaftliche Umweltfragen)

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