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Inneres

Geheimdienstkooperation gegen den Terrorismus

Die Bundesregierung will den Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) künftig enger mit ausländischen Geheimdiensten zusammenarbeiten. Unter bestimmten Bedingungen sollen sie auch gemeinsame Daten anlegen können. „Das ist eine qualitative Veränderung und ein großer sicherheitspolitischer Gewinn“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU), der die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 1. Juni 2016, vorstellte und Fragen der Abgeordneten beantwortete.

Informationsaustausch stärken

Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris, Brüssel und Istanbul durch international agierende Terrornetzwerke sei es notwendig geworden, dass sich auch die Sicherheitsbehörden international stärker vernetzten, erklärte der Minister. Der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf ziele deshalb darauf, den Informationsaustausch zwischen „EU-Partnern, Nato-Partnern und Nato-gleichgestellten Partnern“ zu verbessern und bestehende Sicherheitslücken schließen.

Erstmals solle es demnach BND und Verfassungsschutz erlaubt sein, nicht nur Daten mit ausländischen Geheimdiensten zu tauschen, sondern auch gemeinsam anzulegen, betonte de Maizière. Dadurch könne leichter festgestellt werden, ob Informationen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen vorliegen.

Verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr

Zudem soll die Bundespolizei ähnlich wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit haben, verdeckte Ermittler schon präventiv zur Gefahrenabwehr einzusetzen – und nicht erst zur Strafverfolgung. Damit sollen vor allem Schleusern bekämpft werden, so de Maizière.

Und noch eine Neuregelung sei mit dem Gesetzentwurf geplant: Käufer von Prepaid-Karten für Handys sollen künftig einen Ausweis mit vollständiger Adresse vorlegen müssen. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Terrorverdächtige mit wechselnden Handys anonym kommunizieren können.

Identifikationspflicht für Prepaid-Nutzer

Zwar seien Anbieter schon in der Vergangenheit verpflichtet gewesen, bei der Freischaltung einer SIM-Karte Daten des Anschlussinhabers wie Name, Adresse und Geburtsdatum für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden einzuholen, erläuterte der Minister. Doch viele Händler hätten die Prüfung der persönlichen Daten unterlassen.

Die Folge: Etliche Anschlussinhaber nutzten Prepaid-Handys unter falschem Namen oder verwendeten „Fantasienamen wie Donald Duck“. Das mache die Strafverfolgung unmöglich, klagte de Maizière und kündigte an: „Diese schwere Sicherheitslücke schließen wir jetzt.“

Keine Beweise für die Wirksamkeit

Petra Pau (Die Linke) jedoch äußerte Zweifel, ob eine Registrierung von Prepaid-SIM-Karten der Strafverfolgung wirklich nutzen. Sie verwies dabei unter anderem auf eine Untersuchung der EU-Kommission, der zufolge es „keine Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme“ gebe.

„Welche Erkenntnisse haben Sie, die wir nicht haben, weshalb Sie diese Maßnahmen in den Gesetzentwurf aufgenommen haben?“, wollte die Vizebundestagspräsidentin vom Innenminister wissen. Dieser jedoch beharrte, die bisherige Regelung stelle eine Sicherheitslücke dar. Der Umstand, dass oft „Fantasienamen“ genutzt würden erschwere die Strafverfolgung.

Vorwurf der Symbolpolitik

Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, räumte zwar ein, dass die bisherige Regelung zur Erhebung von persönlichen Daten durch die Anbieter oft umgangen werde. Allerdings gebe es genügend andere Möglichkeiten, auch weiterhin anonym zu kommunizieren: „Was ist denn zum Beispiel mit Internetcafés und Telefonzellen?“, fragte von Notz.

Wer anonym bleiben wolle, könne ein Prepaid-Handy zum Beispiel auch in den Niederlanden kaufen. Dort bestehe keine Identifikationspflicht. „Geht es Ihnen also wirklich darum, eine Sicherheitslücke zu schließen - oder nur um ein Symbol?“ „Jede Sicherheitslücke“ zu schließen, sei unmöglich, entgegnete daraufhin de Maizière. „Aber die großen Lücken, die wollen wir jetzt schließen.“ Deutschland mache es Straftätern bislang zu leicht.

Schutz vor sogenannten „Gefährdern“

Marian Wendt (CDU/CSU), Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, erkundigte sich, was angesichts „zahlreicher Gefährder, die aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrt sind“, auf europäischer Ebene geplant werde und wie dort Datenschutzbedenken erörtert worden seien.

De Maizière verwies als Antwort auf eine Reihe von Maßnahmen, darunter die EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten, das von der EU-Kommission vorangetriebene System der elektronischen Grenzüberwachung („Smart Borders“) sowie eine Informationsaustauschplattform für Nachrichtendienste, die derzeit aufgebaut werde. „In der letzten Zeit ist hier so viel passiert wie in den letzten zehn Jahren nicht“, so der Minister.

Organisierte Kriminalität bekämpfen

Frank Tempel (Die Linke) zeigte sich skeptisch, ob der Einsatz von verdeckten Ermittlern der Bundespolizei zur Bekämpfung von Schleusern tatsächlich notwendig sei. Abgesehen von „ein paar Taxifahrern, die sich etwas dazuverdienen wollten“, gebe es doch bislang eher wenige Schleuser an deutschen Grenzen. Konkret wollte der frühere Kriminalbeamte wissen, wie der Einsatz der verdeckten Ermittler aussehen werde: „In welchen Bereichen sollen sie eingesetzt werden?“

De Maizière widersprach der Einschätzung des Linken: Die grenzüberschreitende Schleuserkriminalität sei sogar gestiegen. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern sei „exakt das richtige Instrument“, um Strukturen der organisierten Kriminalität aufzudecken und zu bekämpfen. (sas/01.06.2016)

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