Parlament

Bundestag lehnt Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung ab

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Dienstag, 5. September 2017, zwei Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung der Geschäftsordnung abgelehnt. Der Antrag der Linksfraktion fand nach einer Geschäftsordnungsdebatte gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Grünen keine Mehrheit. Der Aufsetzungsantrag der Grünen wurde im Anschluss ohne Debatte mit gleicher Mehrheit abgelehnt.

Linke: Geld in Bildung investieren

Die Linksfraktion hatte die Aufsetzung ihres Antrags zur Ablehnung von Aufrüstung und Abzug von Atomwaffen aus Deutschland (18/13481) beantragt. Darin wird die Zustimmung der Bundesregierung zu den Plänen der Nato kritisiert, dass alle Mitgliedstaaten ihren Rüstungshaushalt auf zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) erhöhen sollen, ohne dafür ein Mandat des Parlaments einzuholen. Dieser Beschluss soll auf Wunsch der Fraktion zurückgezogen werden. Darüber hinaus soll mit den USA darüber verhandelt werden, die in Büchel in Rheinland-Pfalz stationierten US-Atomwaffen aus der Bundesrepublik abzuziehen.

Jan Korte (Die Linke) begründete für seine Fraktion den Antrag, indem er auf Planungen der Bundesregierung verwies, die Verteidigungsausgaben um rund 37 Milliarden Euro erhöhen zu wollen. Das Geld solle stattdessen in die Bildung und damit in die Zukunft des Landes investiert werden. Und dies müsse schnell entschieden werden, weil es dafür vor der Wahl auch eine Mehrheit gebe, vermutete der Abgeordnete. 

Union kritisiert späte Eingabe

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) lehnte den Antrag der Linken ab. Es habe die ganze Wahlperiode über genügend Zeit gegeben, entsprechende Anträge einzubringen. „Sie hatten alle Möglichkeiten“, kritisierte der Abgeordnete die seiner Ansicht nach zu späte Eingabe, denn der Antrag könnte in keinem Ausschuss mehr beraten und abschließend abgestimmt werden.

Außerdem seien die Nato-Beschlüsse nicht neu. Diese seien im Jahr 2002 unter Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder (SPD) beschlossen worden. Die Dringlichkeit nun darüber entscheiden zu müssen, sei nicht gegeben.

SPD: Schludriger und unseriöser Antrag

Als schludrig und unseriös erarbeitet bezeichnete Dr. Rolf Mützenich (SPD) den Antrag der Linksfraktion. Der Bundestag beschließe den Bundeshaushalt und nicht die Regierung. Wie viel Geld letzen Endes in den Verteidigungsetat fließen wird, entscheide das Parlament. „Eine starke SPD-Fraktion kann mit dafür sorgen, dass eine solche ungeheuerliche Steigerung nicht Realität wird.“ Die Sozialdemokraten würden den „Aufrüstungswahn“ der Bundesregierung nicht unterstützen.

Die SPD habe sich zudem für die konventionelle Abrüstung in Europa eingesetzt. Dies sei Voraussetzung, um den Abzug taktischer Atomwaffen aus Europa zu ermöglichen. Mützenich plädierte dafür, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen.

Grüne stimmen Linken-Antrag zu

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Grünen dem Antrag zustimmen. Es gehe dabei nicht darum, den Antrag danach weiter zu behandeln, sondern, ob eine Debatte zum Thema Atomwaffenfreiheit im Bundestag abgehalten werden soll.

Das müsse inhaltlich debattiert werden, denn die Redebeiträge von CDU/CSU und SPD hätten gezeigt, dass es genug inhaltlichen Stoff dazu gebe. Die Grünen seien für ein atomwaffenfreies Deutschland und Europa. Darüber könne gerne diskutiert werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen hatten in ihrem Antrag die erste Beratung ihres Gesetzentwurfs zur Einführung von Gruppenverfahren (18/13426) auf die Tagesordnung gefordert. Der Entwurf sollte als Konsequenz aus dem Abgasskandal sogenannte Sammelklagen ermöglichen.

Sie wollten damit „insbesondere zwei Problemen entgegentreten“, schreiben die Abgeordneten: „Erstens dem Problem des mangelnden Zugangs zum Recht bei - auch kleineren - massenhaft auftretenden Individualschäden und - damit verbunden - zweitens dem daraus folgenden Defizit bei der Rechtsdurchsetzung.“ (eis/05.09.2017)

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