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26.06.2014 Finanzausschuss — hib 339/2014

Anhörung zum Versicherungsgesetz

Berlin: (hib/HLE) Um die Reformen für die Lebensversicherungsbranche vor dem Hintergrund der Bewertungsreserven und niedrigen Zinsen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 30. Juni 2014. Grundlage der um 13.00 Uhr beginnenden und auf zwei Stunden angesetzten Anhörung sind der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG, 18/1772) und ein Antrag der Linksfraktion gegen ein „Schnellverfahren zu Lasten der Versicherten“ (18/1815). Die Anhörung findet im Plenarbereich Reichstagsgebäude (Präsidialebene) im Sitzungssaal 2 M 001 statt.

Als Sachverständige sind geladen: Frank Rottenbacher (AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung), Axel Kleinlein (Bund der Versicherten), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Ingo Wichelhaus (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen), Deutsche Aktuarvereinigung, Deutsche Bundesbank, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Professor Christoph Kaserer (Lehrstuhl für Finanzmanagement und Kapitalmärkte, Technische Universität München), Professor Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität zu Berlin), Barbara Sternberger-Frey, Verband öffentlicher Versicherer, Verbraucherzentrale Bundesverband und Professor Fred Wagner (Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig).

Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent zu erhöhen. Zugleich wird die Verzinsung für Neuverträge zum 1. Januar 2015 auf 1,25 gesenkt. Weitere Punkte sind die Untersagung von Ausschüttungen an Aktionäre, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden. Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte soll erhöht werden. So müssen Versicherungsvermittler die Höhe ihrer Provisionen offenlegen.

Die Regierung begründet ihr Vorhaben mit einem Hinweis auf ein Stressszenario der Deutschen Bundesbank, wonach in einem bis 2023 anhaltenden Niedrigzinsumfeld mehr als ein Drittel der deutschen Lebensversicherer die regulatorischen heutigen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen würden. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Das bestehende lang anhaltende Niedrigzinsumfeld bedroht mittel- bis langfristig die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen.“

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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