+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.10.2014 Haushaltsausschuss — Öffentliche Anhörung — hib 510/2014

Zuschuss für Klimafonds begrüßt

Berlin: (hib/MIK) Der geplante jährliche Bundeszuschuss an den Energie- und Klimafonds (EKF) findet weitgehend die Zustimmung der Sachverständigen. Dies wurde am Montagnachmittag bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (18/2443). Damit soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds (EKF) jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu gewähren.

Laut Gesetzentwurf betragen die jährlichen Mehrausgaben maximal im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro. 2018 könnten es danach bis zu 836 Millionen Euro sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.

Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate), heißt es zur Begründung. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 „deutlich“ gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.

Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit dem beabsichtigten, überjährlichen Bundeszuschuss entstehe eine Mischfinanzierung und mit dieser eine weitgehende Stabilisierung der Mittelausstattung des EKF. „Diese sollte auch nach 2018 fortgeschrieben werden“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Dadurch werde nicht nur das CO2-Gebäudesanierungsprogramm verstetigt, sondern auch weitere wichtige Energieeffizienzprogramme im Bereich privater Haushalte, Unternehmen oder die Forschungsförderung.

Auch Professor Marc Ringel von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist eine Stabilisierung der Einnahmen seitens des EKF durch Bundeszuschüsse sinnvoll, um einen reibungslosen Ablauf der Programme zu gewährleisten. Jenseits dieser Stabilisierung sei mittelfristig eine stärkere Fokussierung des Fonds auf Maßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zu erwägen, schreibt er. Diese würden den EKF mit einem klaren Profil ausstatten.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, setzte sich für eine rasche und wirksame Reform des Emmissionshandels ein. Ein Ausbleiben dieser Reform könnte eine weitere Absenkung der Erlöse nach sich ziehen, heißt es in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Sie sah außerdem die Möglichkeit, dass durch den Abbau energiebezogener umweltschädlicher Subventionen die Finanzierung des EKF weitgehend ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts erfolgen könnte. Dies würde darüber hinaus die Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz stärken. Dafür kämen unter anderem die Reduzierung der allgemeinen Strom-und Energiesteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft in Frage.

Damian Ludewig vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft setzte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme für eine höhere Transparenz bei der bestehenden geplanten Finanzierung einzelner Programme aus Sondervermögen einerseits und Bundeshaushalt andererseits ein. Weiter sollten nicht zielführende Positionen wie beispielsweise die Ausgleichszahlungen für stromintensive Industrien aus dem Fonds gestrichen werden. Um die Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Beschleunigung der Energiewende schnellstmöglich auf eine solidere Finanzgrundlage zu stellen, empfahl er unter anderem eine ambitioniertere Form des Emissionshandels auf europäischer Ebene und eine leichte Anhebung von ökologischen Lenkungssteuern wie Kernbrennstoffsteuer und Heizstoffsteuer.

Auch Felix Matthes vom Öko-Institut geht davon aus, dass es in den kommenden Jahren im EKF einen Zuschussbedarf gibt. Um die Einnahmesituation in den kommenden Jahren jedoch zu verbessern, schlug er unter anderem die Einführung von Mindestpreisen für CO2-Zertifikate und die Einführung der Marktstabilitätsreserve bereits ab 2015 vor.

Christine Wörlen, arepo consult, begrüßt den veranschlagten Zuschuss „grundsätzlich“, da eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutzprogrammen essentiell sei, um negative Effekte aus „suboptimal planbaren Förderprogrammen“ zu verhindern. Sie kritisierte allerdings, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung das Gesamtvolumen des EKF „nach wie vor nicht definiert“ sei. Zudem könnten die vorgesehenen Maximalbeiträge zu einer Deckelung des EKF auf einen möglicherweise niedrigeren Wert als heute führen, schreibt sie. Nur bei Ausnutzung der Maximalbeiträge und Eintreten der aus heutiger Sicht leicht optimistischen Erlösannahmen bleibe das heutige Niveau von 1,7 Milliarden Euro erhalten. Dieses Niveau liege bereits deutlich unter den ursprünglichen Planungen von drei Milliarden Euro.

Sachlich zielführender im Sinne einer Planbarkeit der Klimaschutzprogramme wäre, ein angestrebtes Gesamtvolumen gesetzlich festzuschreiben, im Gesetz die erwarteten Beiträge aus dem Haushalt auf der Basis klar deklarierter Annahmen für die Zertifikatspreise zu beschreiben. Zudem sei eine Indizierung auf steigende beziehungsweise schwankende Zertifikatspreise zu beschließen, so dass eine konstante Ausgabenhöhe resultiert, die sinnvolle Ausgabenplanungen ermögliche, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Marginalspalte