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13.03.2015 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 135/2015

Präventionsgesetz für ein gesünderes Leben

Berlin: (hib/PK) Mit einem weitreichenden Präventionsgesetz will die Bundesregierung zu einer gesunden Lebensweise der Bevölkerung beitragen und lebensstilbedingte chronische und psychische Krankheiten frühzeitig bekämpfen. Der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (18/4282) sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen. Eingebunden sind neben der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) auch die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden mehr als verdoppelt, von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren. So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.

Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und Sozialpartner auf Ziele und ein Vorgehen verständigen. Die private Kranken- und Pflegeversicherung soll die Möglichkeit erhalten, sich an der Beratung zu beteiligen.

In der Gesetzesbegründung heißt es, je früher im Leben mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen werde, desto eher könnten Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden. Besonders wichtig sei es, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder aktiv zu fördern.

Es müssten aber auch Betriebe eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur entwickeln, die alle Altersgruppen einbezieht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Arbeitsplätze müssten so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen älter werdender Belegschaften entsprechen.

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