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27.03.2015 Inneres — Antrag — hib 173/2015

Beschwerdestelle zu Polizeiarbeit

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke auf Bundesebene eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle für die Polizeien des Bundes einrichten, die „den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Angemessenheit, Öffentlichkeit und Einbeziehung der Betroffenen folgt“. In einem Antrag (18/4450) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kompetenzen und Pflichten der Beschwerdestelle festlegt. Dabei soll sie der Fraktion zufolge den Gesetzentwurf mit den Ländern abstimmen, „verbunden mit dem Ziel, ähnlich ausgerichtete Polizeibeschwerdestellen auch in den Ländern einzurichten“.

In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, die polizeilichen Ermittlungen zu den Straftaten, die dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorgeworfen werden, seien „von den Angehörigen der Mordopfer und von den Opfern der Sprengstoffanschläge häufig als diskriminierend wahrgenommen“ worden. Ein unabhängiger, mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteter Beschwerdemechanismus zur Polizeiarbeit in den Ländern und im Bund „hätte den aus heutiger Sicht völlig berechtigten Beschwerden der Angehörigen und Opfer zumindest Gehör verschafft, zur Überprüfung der Polizeiarbeit führen und so möglicherweise Abhilfe schaffen können“.

„Diskriminierende Ermittlungen der Polizei, wozu auch unterlassene Ermittlungen und Handlungen gehören können“, seien jedoch nicht nur im NSU-Fall vorgekommen, heißt es in dem Antrag weiter. Menschen mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig von solchen diskriminierenden Ermittlungen betroffen. Den Opfern „strukturell rassistischer oder anderweitig diskriminierender Ermittlungen der Polizei“ müsse eine wirksame Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden. Dies gelte auch für Polizisten, die „mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und/oder Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, die sich jedoch aufgrund eines Corpsgeistes und einer bestehenden Polizeikultur (Cop Culture) nicht an ihre Vorgesetzten wenden“. Auch für solche Beschwerden innerhalb des Polizeiapparates bedürfe es eines unabhängigen Beschwerdemechanismus außerhalb der Institution der Polizei.

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