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09.09.2015 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 445/2015

Automatischer Austausch von Kontodaten

Berlin: (hib/HLE) Finanzinstitute müssen künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920) vor. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. „Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden“, erwartet die Bundesregierung.

Grundlage für den automatischen Datenaustausch sind unter anderem eine von der Bundesrepublik und 50 anderen Staaten am 9. Dezember 2014 geschlossene Vereinbarung und die EU-Amtshilferichtlinie. Danach sollen für die Besteuerungszeiträume ab 2016 Daten ausgetauscht werden. Finanzinstitute müssen demnach Daten von Konten übermitteln, die diese für in anderen Vertragsstaaten beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen. Mitgeteilt werden müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge. Im Gegenzug seien die anderen Staaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, entsprechende Informationen zu Finanzkonten von in der Bundesrepublik steuerpflichtigen Personen zu übermitteln.

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