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22.01.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 40/2016

Strommarkt wird weiterentwickelt

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Strommarkt reformieren und weiter entwickeln. Auch in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317). Der Markt müsse dafür sorgen, dass jederzeit genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist werde, wie aus diesem entnommen werde. Zur umweltverträglichen Stromversorgung gehöre außerdem, dass der Stromsektor zur Erreichung der nationalen Klimaziele beitrage.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, „wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.

Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Betroffen seien Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 Gigawatt, was 13 Prozent der gesamten in Deutschland installierten Braunkohlekraftwerkskapazität entspreche. Für jeweils vier Jahre könne auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, „wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen“, schreibt die Bundesregierung. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft würden die Kraftwerke endgültig stillgelegt.

Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten. Die Gesamtkosten sollen sich über sieben Jahre auf 230 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Dies werde zu einem Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde führen.

Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Versorgungssicherheit, die grenzüberschreitend betrachtet werden müsse. „Daher begrüßt er ausdrücklich die von der Bundesregierung initiierten Gespräche mit den angrenzenden Nachbarländern sowie Norwegen und Schweden, um Kapazitäten aus dem europäischen Verbund für Deutschland einzuplanen“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem verlangen die Bundesländer eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern. Aus wirtschaftlichen Gründen würden heute keine Pumpspeicherkraftwerke mehr realisiert. Auch die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Ansicht, dass das bestehende hohe Niveau der Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland erhalten werden müsse.

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