06.07.2022 Gesundheit — Antrag — hib 357/2022

Linke fordert Umdenken im Umgang mit harten Drogen

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert ein Umdenken im Umgang mit harten Drogen und weniger Verfolgungsdruck auf Konsumenten. Die Idee, die negativen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen des Drogenkonsums durch Strafverfolgung in den Griff zu bekommen, könne als gescheitert betrachtet werden, heißt es in einem Antrag (20/2577) der Fraktion.

Es sei an der Zeit für ein grundsätzliches Umdenken. Neue Wege der Regulierung müssten erprobt und bei positiver Evaluierung flächendeckend eingeführt werden. Konsumenten müssten vor Strafverfolgung geschützt und Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und medizinische Einrichtungen entlastet werden.

Die Abgeordneten schlagen konkret vor, das Absehen von Verfolgung gemäß Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei geringer Schuld als Soll-Regelung auszugestalten und nicht als Kann-Regelung, sodass Verfahren wegen Besitzes oder Erwerbs geringer Mengen von Drogen in der Regel eingestellt werden. Analog solle das „Absehen von Strafe“ nach Paragraf 29 Absatz 5 BtMG formuliert werden.

Für harte Drogen, insbesondere Morphin, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/MDA/MDE, Kokain, LSD, psilocybin-/psilocinhaltige Pilze und Heroin sollen dem Antrag zufolge bundeseinheitliche „geringe Mengen“ von im Regelfall drei Konsumeinheiten im BtMG festgelegt werden.

Es soll auch klarstellt werden, dass sogenanntes Drugchecking, also die chemische Analyse angebotener Drogen, in jeder Form für alle Beteiligten straffrei ist. Schließlich sollte die Abgabe von Substanzen mit geprüfter Qualität an Menschen mit schwerer Abhängigkeit im Sinne einer medizinischen Substitutionsbehandlung erprobt werden.

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