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Abgeordnete

Gökay Akbulut
© Gökay Akbulut/Thommy Mardo
Gökay Akbulut, Die Linke
Sozialwissenschaftlerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren 1982 in Pinarbaşi/ Türkei; ledig.
Seit 1990 in Deutschland. 2003 Abitur; Studium der Politischen Wissenschaft, Soziologie und Öffentliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Abschluss Magister (M.A.).
Berufsberaterin für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, freiberufliche Dozentin; 2016 bis 2017 Referentin für Migration und Bildung bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Mitglied der LINKEN seit 2006, Mitglied im Kreis- und Landesvorstand Baden-Württemberg und in der LAG Migration und Antirassismus, Frauenpolitik und Bildung. 2014 bis 2018 Stadträtin in Mannheim; Integrations- und Migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Seit 2017 Mitglied des Bundestages.
Mitglied bei der GEW, RLS, attac, Eine Welt Forum, mehr Demokratie e. V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.