Abgeordnete
Heike Baehrens
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Heike Baehrens, SPD
Diakonin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. September 1955 in Bevern; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
Realschulabschluss; 1971-1974 Bankausbildung bzw. Bankkauffrau; 1974-1977 Studium Religionspädagogik;
1977 bis 1985 Diakonin in verschiedenen Arbeitsfeldern wie Familien- und Erwachsenenbildung, Gemeindearbeit und Schulsozialarbeit; 1996 bis 2013 Geschäftsführerin im Diakonischen Werk Württemberg; 2002 bis 2013 stellv. Vorstandsvorsitzende im Diakonischen Werk Württemberg; 1996 bis 2013 alternierende Vorsitzende der Pflegesatzkommission SGB XI; 1998 bis 2013 Mitglied im Aufsichtsrat Nikolauspflege; 2002 bis 2013 Stiftungsvorstand agentur mehrwert.
Seit 1988 in der SPD; 1989 bis 1996 Mitglied im Stuttgarter Gemeinderat; 1992 bis 1996 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion; stellvertretende Sprecherin der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion; stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe.
Mitgliedschaften bei UNITE (global network of parliamentarians to ending infectious diseases); Lenkungsausschuss Global Health Hub Germany; Parlamentarischer Beirat Deutsches Netzwerk gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten (DNTDs); Arbeiterwohlfahrt (AWO); Europa-Union Deutschland; TTC Stuttgart; VfB Stuttgart Theaterhausverein Stuttgart; Musik auf Schloss Filseck e.V.; ehrenamtliche Vorsitzende des Kreisbehindertenring Göppingen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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