Norbert Barthle
Gymnasiallehrer CDU/CSU
Geboren am 1. Februar 1952 in Schwäbisch Gmünd; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Grundschule; Gymnasium; 1972 allgemeinbildendes Abitur; Studium der Fächer Germanistik, Sportwissenschaft und Philosophie in Tübingen; 1979 erstes Staatsexamen; Referendardienst; 1981 zweites Staatsexamen; Grundwehrdienst.
1981 bis 1990 Lehramt am allgemeinbildenden Gymnasium (Fächer Deutsch und Sport); ab 1990 Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg; ab 1992 Pressesprecher im Kultusministerium; Ministerialrat.
Vorsitzender für Ausbildung im Deutschen Skiverband; Präsident im Deutschen Verband für das Skilehrwesen und Präsident des Internationalen Verbandes der Schneesportinstrukteure.
1990 Eintritt in die CDU; seit 2001 Kreisvorsitzender des CDU-Kreisverbandes Ostalb; 2015 bis März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, seit März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Parlamentarischer Staatssekretär für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Direkt gewählt
Baden-Württemberg
Wahlkreis 269: Backnang – Schwäbisch Gmünd
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kreissparkasse Ostalb, Aalen,
- Mitglied des Verwaltungsrates (bis 20.09.2019)
- Regionalverband Ostwürttemberg, Schwäbisch Gmünd,
- Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich (bis 01.07.2019)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutscher Skiverband (DSV), Planegg,
- Mitglied der Führung Sportentwicklung, ehrenamtlich
- Deutscher Verband für das Skilehrwesen e.V. - INTERSKI DEUTSCHLAND, Stuttgart,
- Präsident, ehrenamtlich
- Internationaler Verband der Schneesport-Instruktoren e.V., München,
- Präsident, ehrenamtlich
- SG Sonnenhof Grossaspach e.V., Aspach,
- Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.