Dr. Matthias Bartke
Jurist SPD
Geboren am 16. Januar 1959 in Bremen; verheiratet; ein Kind.
1978 Abitur in Bremen; 1979/80 Grundwehrdienst in Rotenburg/Wümme; 1983 Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung; 1987 Abschluss der einstufigen Juristenausbildung an der Universität Hamburg; 1991 Promotion zum Dr. jur. am Hamburger lnstitut für Friedensforschung.
1987 Rechtsanwalt in Hamburg-Altona; 1987 Wissenschaftlicher Angestellter und Pressesprecher am Hamburger Institut für Friedensforschung; 1991 Eintritt in den Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde; 1996 Leiter des Referates „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen“; 2002 Leiter der Abteilung „Beschäftigungsförderung“; 2005 Leiter der Abteilung „Sozialordnung“ (inklusive Integrationsamt und Opferschutzreferat); 2008 stellvertretender Leiter des Versorgungsamtes Hamburg; 2011 Leiter der Präsidialabteilung und des Senatorenbüros der Hamburger Sozialbehörde; 2013 Leiter der Rechtsabteilung der Hamburger Sozialbehörde.
Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Freunde der Hamburger Kunsthalle e.V.; Vorsitzender des Stiftungsrates der Johann-Daniel-Lawaetz-Stiftung.
7. November 1978 Eintritt in die SPD Südbayern, München, Ortsverein Schwabing-West; 1981 Vorstand der Juso-Hochschulgruppen in der Universität Hamburg; 1986 Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Altona; 1989 Vorsitzender des SPD-Distriktes Altona-Nord; 1996 Kreisvorstand der SPD Altona; 2004 stellvertretender Kreisvorsitzender und Mitglied der Antragskommission des Landesparteitages; 2009 Landesvorstand der SPD Hamburg; 2010 Gründungsvorsitz der AG „Selbst Aktiv“ für Menschen mit Behinderung in der SPD.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Direkt gewählt
Hamburg
Wahlkreis 019: Hamburg-Altona
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Hamburg e. V., Hamburg,
- Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.