Abgeordnete

Dr. Bernd Baumann
© Dr. Bernd Baumann/ Marie-Therese Kaiser
Dr. Bernd Baumann, AfD
Kaufmann

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 31. Januar 1958 in Wanne-Eickel; konfessionslos; verheiratet.
Schule und Gymnasium in Bochum. Grundwehrdienst. Studium der Wirtschaftswissenschaften, danach Hochschulassistent am Seminar für Wirtschaftspolitik der Uni Bochum. Doktorarbeit „Offene Gesellschaft, Marktprozess und Staatsaufgaben“.
1989 Assistent des Vorstandsvorsitzenden eines Medienkonzerns. Dann etliche Stationen im Management und in Redaktionen von Medienkonzernen in München und Hamburg. Freiberufliche Tätigkeit im Bereich Investor Relations.
2013 Eintritt in Hamburger AfD, Bezirksvorsitzender Altona. 2014 Abgeordneter Bezirksversammlung. 2015 Abgeordneter in der Hamburger Bürgerschaft. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Obmann in den Ausschüssen für Wirtschaft und für Arbeit, Soziales und Integration (zudem stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss). 2016 Fraktionsvorsitzender der AfD in der Hamburger Bürgerschaft. Seit 2015 im Landesvorstand der Partei.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.