Abgeordnete
Roger Beckamp
© Roger Beckamp/ Tim Beuter
Roger Beckamp, AfD
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. Juli 1975 in Köln; ein Kind.
Nach Abitur und Wehrdienst Studium der Rechtswissenschaft und Immobilienökonomie. Referendariat in Hamburg und anschließend angestellter Rechtsanwalt im Bereich Immobilien-, Bau- und Mietrecht. Des Weiteren Tätigkeit als Prokurist bei einer Immobiliengesellschaft und Hausverwaltung. Seit 2012 selbständiger Rechtsanwalt in Köln. 2015 bis 2017 Referent und Lehrtätigkeiten beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn; 2015 bis 2017 Lehrtätigkeiten und 2016 Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius in Köln.
Mitglied der AfD seit 2013. Gründungsvorsitzender der AfD Köln, seit 2020 Mitglied im AfD-Kreisverband Rhein-Sieg. 2014 bis 2017 AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Köln. Seit 2017 NRW-Landtagsabgeordneter und baupolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. Mitglied des AfD-Landesschiedsgerichts.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.