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Abgeordnete

Melanie Bernstein
© Melanie Bernstein/Marina Polovinkina
Melanie Bernstein, CDU/CSU
Kulturwissenschaftlerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. September 1976 in Buchholz in der Nordheide; evangelisch-lutherisch; verwitwet; zwei Kinder.
1995 Abitur; 1995 bis 2001 Studium der Angewandten Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg.
2000 bis 2004 Tätigkeiten in mittelständischen Unternehmen; 2004 bis 2005 Landesgeschäftsführerin der JUNGEN UNION Schleswig-Holstein; 2005 bis 2017 Kreisgeschäftsführerin der CDU, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei MdB und MdL. 2017 bis 2021 Mitglied des Bundestages (Obfrau der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Medien, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend); seit 2022 Geschäftsführerin der INMEDIUM GmbH, Kommunikationsagentur, mit Sitz in Hamburg und Neumünster.
Mitglied der CDU seit 2003, stellvertretende Vorsitzende der CDU Segeberg, Beisitzerin im Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein, Mitglied der Hermann-Ehlers-Stiftung, Mitglied des Kulturringes Wahlstedt und Umgebung e.V.
Melanie Bernstein, CDU/CSU hat am 6. Februar 2022 für den verstorbenen Abgeordneten Gero Storjohann, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
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Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.