Heidrun Bluhm-Förster
Bauzeichnerin, Gesellschaftswissenschaftlerin Die Linke
Geboren am 18. Januar 1958 in Schwerin; verheiratet; zwei Kinder.
Polytechnische Oberschule; Berufsausbildung zum Bauzeichner; Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur mit Diplom.
1991 bis 2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin.
Landesvorsitzende Die Linke Mecklenburg-Vorpommern seit Oktober 2012.
1977 Mitglied der SED, später der Linkspartei.PDS (seit 16. Juni 2007 Die Linke); 1978 bis 1990 hauptamtliche Tätigkeiten bei der FDJ, FDGB, SED und SED/PDS; 1990 bis 2002 Kommunalpolitikerin; 1995 bis 1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin; 2002 bis 2005 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt in Schwerin.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Ordentliches Mitglied
Gewählt über Landesliste
Mecklenburg-Vorpommern
Wahlkreis 017: Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin (bis 31.12.2018),
- Geschäftsführende Gesellschafterin
Funktionen in Unternehmen
- TreuhandliegenschaftsGenossenschaft „FAIRWOHNEN“ e.G., Berlin,
- Vorsitzende des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
- Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich (bis 2018)
- Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums
- Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum, Berlin,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis 2018)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.