Abgeordnete
Ingo Bodtke
© Ingo Bodtke/ Mandy Bestehorn
Ingo Bodtke, FDP
Ingenieur Fleischwirtschaft
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Juni 1965 in Eisleben; verheiratet; vier Kinder.
1972 bis 1982 10 Jahre POS „Geschwister Scholl“ Lutherstadt Eisleben; 1982 bis 1983 Lehre als Facharbeiter für Fleischverarbeitung.
1983 bis 1984 Grundwehrdienst in der NVA. 1985 bis 1988 Studium an der „Robert Neddermeyer“ Ingenieurschule Oranienburg mit Abschluss als Ingenieur der Fleischwirtschaft. 1988 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Produktionsdirektors im Fleischkombinat Halle. Instrukteur Insemination Rind bei der Tierzucht (1988 bis 1990) mit dem zusätzlichen Berufsabschluss als Besamungstechniker. 1988 bis 1990 Nebenberufliche Tätigkeit bei der staatlichen Versicherung; Wechsel zu LVM-Versicherung (1990 bis jetzt). Eröffnung des ersten Reisebüros (1996 bis jetzt). Stellvertretender Ortsvorsitzender im Mansfelder Land; Mitglied des Kreisvorstand; stellvertretender Kreisvorsitzender in Mansfeld Südharz; Fraktionsvorsitzender im Kreistag von Mansfeld Südharz; Mitglied im Aufsichtsrat der Südharzer Verkehrsbetriebe; Landesvorsitzender des Liberalen Mittelstandes; Dirigent, Organist und Seelsorger in der Neuapostolischen Kirche.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSachsen-Anhalt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.