Abgeordnete
Dr. Jens Brandenburg
© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), FDP
Unternehmensberater
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. März 1986 in Simmerath; verpartnert.
2005 Abitur in Monschau; 2002 bis 2003 Auslandsschuljahr an der Lutheran High School, Little Rock/AR (USA); 2005 bis 2010 Studium der Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, 2010 bis 2014 Promotion an der Graduate School of Economic and Social Sciences; 2014 bis 2017 Berater einer weltweit tätigen Unternehmensberatung. 2010 bis 2013 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Baden-Württemberg; seit 2018 Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld; seit 2019 Mitglied im Kuratorium der Deutschen AIDS-Stiftung.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2017. In der 19. Legislaturperiode Sprecher der FDP-Fraktion für Studium, berufliche Bildung und lebenslanges Lernen und für LSBTI, Obmann in der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär für Bildung und Forschung
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.