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Abgeordnete

Dr. Jens Brandenburg
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Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), FDP

Unternehmensberater

Wortbildmarke der FDP-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

E-Mail

Wahlkreisbüro

Pfarrstr. 2
69168 Wiesloch

Parlamentarischer Staatssekretär für Bildung und Forschung

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • The Boston Consulting Group GmbH, Stuttgart,
  • Unternehmensberater, Rückkehrrecht, Kündigungsschutz


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Juni 2022)
  • Deutsch-Israelische Stiftung für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung (GIF), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich, von Amts wegen
  • Deutsche AIDS-Stiftung, Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), Osnabrück,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen
  • Vorsitzender des Stiftungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 06.02.2023)
  • Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
  • Vorsitzender der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung, ehrenamtlich, von Amts wegen
  • Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Dezember 2021)
  • Liberale Schwule und Lesben (LiSL) Deutschland e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung Lesen, Mainz,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich, von Amts wegen
  • Verband der Privaten Hochschulen e.V., Heidelberg,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Januar 2022)
  • Young Economy Club e.V., Kiel,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis Januar 2022)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.