Abgeordnete
Mario Brandenburg
© DBT/Inga Haar
Mario Brandenburg (Südpfalz), FDP
Wirtschaftsinformatiker
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Oktober 1983 in Bad Bergzabern; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
Regionale Schule und Hauptschule, Rülzheim; Höhere Berufsfachschule für Informatik, Bad Bergzabern; Zivildienst; Studium der Informatik an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft; Auslandssemester in den USA.
Abschließender Master in Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein (M.Sc.); parallel zum Studium als Werksstudent in der Softwareentwicklung bei der SAP SE in Walldorf inklusive Gründungsversuch und EXIST-Bewerbung; danach weitere Stationen in Festanstellung als Cloud-Integrationsberater und im Vertrieb als Integrationsarchitekt.
2010 Eintritt in die FDP; bis heute kommunalpolitisch aktiv im Gemeinderat und Kreistag; 2017 Einzug in den Deutschen Bundestag, technologiepolitischer Sprecher der Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Rheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.