Abgeordnete
Jürgen Braun
© Jürgen Friedrich Braun/Hans-Martin Fischer
Jürgen Braun, AfD
Kommunikationsberater
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. August 1961 in Bergneustadt; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Allgemeine Hochschulreife Wüllenwebergymnasium Bergneustadt. Wehrdienst. Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Abschluss Staatsexamen; während des Studiums freier Hörfunk- und TV-Journalist; Redaktionsleiter der „Live“ - Fernsehredaktion in Berlin, Ressortleiter Wirtschaft-Umwelt-Verbraucher und Chef vom Dienst im Fernsehen des MDR in Dresden; Chefredakteur B.TV-Baden-Württemberg in Karlsruhe, Stuttgart und Ludwigsburg. Freier TV-Journalist und Dozent für Journalismus an verschiedenen Hochschulen, darunter dem EC Campus in Baden-Baden und Mannheim sowie Karlsruhe und Frankfurt.
Selbstständiger Kommunikationsberater.
Bis zum Einzug in den Bundestag 2017 ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Mitglied Deutscher Journalistenverband. Seit Oktober 2018 Mitglied Politischer Beirat des Bundesverbands mittelständischer Wirtschaft (BVMW). MdB seit Oktober 2017; Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion bis Oktober 2019, 19. WP stellvertretender Vorsitzender im Menschenrechtsausschuss und humanitäre Hilfe, Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Menschenrechtsausschuss und humanitäre Hilfe, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.