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Abgeordnete

Michael Breilmann
© Michael Breilmann/ Tobias Koch
Michael Breilmann, CDU/CSU
Volljurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Oktober 1983 in Herne; römisch-katholisch; verheiratet.
2003 Abitur am Ernst-Barlach Gymnasium in Castrop-Rauxel; 2003 bis 2004 Grundwehrdienst in Coesfeld; 2004 bis 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr Universität Bochum; 2011 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2011 bis 2013 Rechtsreferendariat Landgericht Münster; 2013 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2013 bis 31.12.2021 Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt. 2009 bis 2018 Vorsitzender des CDU- Stadtverbandes Castrop-Rauxel; seit 2014 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel; seit 2018 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Recklinghausen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.