Abgeordnete
Carsten Brodesser
© CDU Oberberg / Lina Sommer
Dr. Carsten Brodesser, CDU/CSU
Diplom-Volkswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. September 1967 in Lindlar; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
St. Angela-Gymnasium der Ursulinen, Wipperfürth: Abitur; Universität Köln – Studium der Volkswirtschaftslehre: Examen zum Diplom-Volkswirt; Universität Frankfurt am Main: Promotion zum Dr. phil. 1992 bis 1993 Studentischer Mitarbeiter im Marketing eines internationalen Unternehmens der Computerindustrie; 1994 bis 1996 Consultant bei einem Wirtschaftsberatungsunternehmen; 1997 bis 1999 Vertriebsleiter bei einem Beteiligungsunternehmen (Finanzdienstleistung) im Sparkassensektor; 2000 bis 2005 Leiter Marketing & Vertrieb bei einem Beteiligungsunternehmen (Immobilien) im Sparkassensektor; 2005 bis 2009 Niederlassungsleiter und Geschäftsleitungsmitglied eines Unternehmens der Immobilienwirtschaft; 2010 bis 2017 Regionaldirektor und Prokurist einer Bausparkasse.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.