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Abgeordnete

Sandra Bubendorfer-Licht
© DBT/Inga Haar
Sandra Bubendorfer-Licht, FDP
Dolmetscherin

Wahlkreisbüro
Stadtplatz 55
84453 Mühldorf am Inn
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. September 1969 in Mühldorf am Inn; katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur; Studium am Fremdsprachen- und Dolmetscherinstitut; selbständige Übersetzerin und Dolmetscherin.
Seit 1998 Mitglied der FDP; seit 2006 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Mühldorf am Inn; seit 2011 Mitglied des Landesvorstandes der FDP Bayern; 2012 bis 2018 stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Oberbayern. Seit November 2017 Mitglied im Kreisrat des Landkreises Mühldorf am Inn und seit Mai 2020 Gemeinderätin der Gemeinde Ampfing.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Dezember 2019.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Übersetzerin und Dolmetscherin, Ampfing, Rückkehrrecht
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Übersetzerin, Ampfing
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Ampfing, Ampfing,
- Mitglied des Gemeinderates
- Landkreis Mühldorf a. Inn, Mühldorf a. Inn,
- Mitglied des Kreistages
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES), Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.