Abgeordnete
Anna Christmann
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Dr. Anna Christmann, Bündnis 90/Die Grünen
Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24. September 1983 in Hannover; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
2002 Abitur am Gymnasium Groß Ilsede in Niedersachsen, 2002 bis 2008 Studium an der Universität Heidelberg, 2004 Vordiplom in Mathematik, 2008 Magistra Artium mit Hauptfach Politikwissenschaften, Nebenfächern Volkswirtschaftslehre und Mathematik, 2005 bis 2007 studentisches Mitglied im Senat der Universität Heidelberg, 2011 Promotion in Politikwissenschaften an der Universität Bern. 2012 bis 2013 Postdoktorandin am Zentrum für Demokratie der Universität Zürich. 2013 bis 2017 Referentin am Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg in Stuttgart.
Seit 2017 Mitglied des Bundestags der Fraktion B90/Die Grünen, 2018 bis 2021 Sprecherin für Innovations- und Technologiepolitik und Sprecherin für Bürgerschaftliches Engagement, 2018 bis 2020 Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zu Künstlicher Intelligenz.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.