Abgeordnete

Gottfried Curio
© Dr. Gottfried Curio/ Mario Hau (MA SocialMedia AfD Fraktion BT)
Dr. Gottfried Curio, AfD
Diplom-Mathematiker, Diplom-Physiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. September 1960 in Berlin.
Abitur an altsprachlich-humanistischem Gymnasium in Berlin; Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Abgeschlossenes Studium der Mathematik (Diplom; Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) und der Physik (Promotion, Habilitation; Humboldt-Universität zu Berlin); Tätigkeit in Forschung und Lehre in Theoretischer Physik an Universitäten in Berlin (Humboldt-Universität) und München (Ludwig-Maximilians-Universität), dort Zeit-Professur (mehrjährige Lehrstuhl-Vertretung). Weitere Forschungstätigkeiten u.a. am Institute for Advanced Study (Princeton, USA) sowie mit Unterstützung der Deutschen
Forschungsgemeinschaft. Abgeschlossenes Studium der Musik; Tätigkeit als Komponist, Korrepetitor (Universität
der Künste Berlin) und Leiter von Musiktheater-Ensembles. Abgeschlossenes Studium der Kirchenmusik; langjährige Tätigkeit als Kirchenmusiker. Studien in Geschichte, Philosophie, Religionswissenschaft.
Seit 2014 Mitglied der AfD (davor in keiner anderen Partei); seit 2015 Delegierter für Bundesparteitage; seit 2016 Vorsitzender des Bezirksverbands Steglitz-Zehlendorf. Mitglied der Landesfachausschüsse ‚Asyl und Integration‘ und ‚Bildung‘.
Von 2016 bis 2017 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion; Obmann der Fraktion im Innenausschuss.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Berlin
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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