Abgeordnete
Ekin Deligöz
© Ekin Deligöz / Martin Ebert
Ekin Deligöz, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. April 1971 in Tokat/Türkei; Islam; verheiratet; zwei Kinder.
Deutsche Staatsbürgerschaft seit 1997; in Deutschland seit 1979.
Grundschule in Istanbul und Senden, Gymnasium Weißenhorn, Abitur 1992; Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Wien.
Seit 1988 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 1991 Gründung (Mitgründerin) des Jugendverbandes GBAJ.
Vizepräsidentin und Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes e. V., Mitglied des Komitees bei UNICEF Deutschland e. V., Mitglied im Hauptausschuss des Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Mitglied Vertreterversammlung der Ulmer Volksbank e. G.
Mitglied des Bundestages seit 1998; 2002 bis 2005 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2009 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, seit 2013 Mitglied im Haushaltsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss, seit November 2020 kinder- und familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins (gewählt am 15.09.2021 für die Dauer von 4 Jahren).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.