Abgeordnete
Sabine Dittmar
© Sabine Dittmar/ Maximilian König
Sabine Dittmar, SPD
Ärztin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. September 1964 in Schweinfurt; römisch-katholisch; verheiratet.
1979 Qualifizierender Hauptschulabschluss; 1981 Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin; 1982 Mittlere Reife; 1985 Abitur;
Studium der Humanmedizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 1993 dritte ärztliche Prüfung und Approbation, bis 1995 Ausbildung zur Praktischen Ärztin, 1995 bis Juli 2010 in einer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin in Maßbach tätig;
2008 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags;
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand; seit 2018 Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion;
Mitgliedschaften (Auswahl): AWO, Gesellschaft für Politische Bildung e.V. Würzburg, Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Bayerisches Rotes Kreuz, Europaunion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.