Abgeordnete
Harald Ebner
© Harald Ebner/ DBT
Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Agraringenieur
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Juli 1964 in Göppingen; verheiratet; zwei Kinder; drei Enkelkinder.
1983 Abitur in Ebersbach/Fils; 1984 bis 1986 Zivildienst; 1986 bis 1992 Studium der Agrarwissenschaften (Universität Hohenheim).
1993 bis 2000 Freiberuflicher Landschaftsökologe; 2000 bis 2011 Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg (Landratsamt Schwäbisch Hall, Regierungspräsidium Stuttgart, Ministerium für den Ländlichen Raum Baden-Württemberg).
Mitglied des Bundestages seit 25. Mai 2011.
WP19: Sprecher für Gentechnik und Bioökonomiepolitik sowie Sprecher für Waldpolitik für Bündnis 90/ Die Grünen. Ordentliches Mitglied und Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung. Zusammen mit Dr. Kirsten Kappert-Gonther Leiter der Arbeitsgruppe Bioehtik und Biotechnologie innerhalb der Grünen Bundestagsfraktion.
Seit 2019 stimmberechtigtes Mitglied in der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Mitglied in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG), im Naturschutzbund Deutschland (NABU), in der Interessengemeinschaft für gesunde Lebensmittel (IG FÜR), im Berufsverband der Landschaftsökologen Baden-Württemberg (BVDL) und im Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.