Abgeordnete
Thomas Erndl
© Thomas Erndl/ Tobias Koch
Thomas Erndl, CDU/CSU
Elektroingenieur
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Juli 1974 in Osterhofen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Realschulabschluss an der LLR Osterhofen; Ausbildung zum Energieelektroniker; Fachabitur an der Fachoberschule Passau; nach dem Schulabschluss Wehrdienst, später Zeitsoldat und Reserveoffiziersausbildung beim Gebirgspanzeraufklärungsbataillon 8 in Freyung. 1996 Einsatz mit dem 1. Kontingent IFOR in Bosnien-Herzegowina, Leutnant der Reserve; danach Studium der Elektrotechnik mit Schwerpunkt Mikroelektronik an der FH Regensburg. Anschließend Tätigkeiten in der Halbleiterindustrie mit z.T. globaler Produktverantwortung. Zuletzt bei einem europäischen Technologiekonzern verantwortlich für die Beziehungen zu einem süddeutschen Autohersteller.
Eintritt 1991 in die CSU und die Junge Union. Seit 2002 ist er Mitglied des Gemeinderats seiner Heimatgemeinde Künzing, seit 2020 Kreisrat des Landkreises Deggendorf. 2017 für den Wahlkreis 227 (Deggendorf) in den Deutschen Bundestag gewählt.
Seit 2019 Stellvertretender Präsident des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) und Leiter des Fachausschusses Außenpolitik im Außen- und Sicherheitspolitischen Arbeitskreis (ASP) der CSU.
Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und Sprecher der CSU-Ostbayernrunde.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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