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Abgeordnete

Wiebke Esdar
© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek
Dr. Wiebke Esdar, SPD
Diplom-Psychologin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Februar 1984 in Bielefeld; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
2003 allgemeine Hochschulreife (Abitur) am städtischen Helmholtz-Gymnasium Bielefeld; Universität Bielefeld, 2010 Diplom-Psychologie und Bachelor Sozialwissenschaften und Geschichte; 2015 Promotion Dr. phil. in Psychologie, Universität Bielefeld.
Seit März 2010 wissenschaftliche Angestellte Universität Bielefeld; 2010 bis 2012 Projektmitarbeiterin ConGo - Conflicting Goals@ universities; 2011 bis 2014 Promotionsstipendiatin Hans-Böckler-Stiftung; 2015 bis 2017 Projektleitung HeLGA - Heterogenitätsorientierte Lehre - Gelingensbedingungen und Anforderungen.
Seit 2005 Mitglied der SPD; 2011 bis 2014 Vorsitzende der Jusos Bielefeld; 2014 bis 2018 Ratsmitglied Stadt Bielefeld; seit 2016 Vorsitzende SPD Bielefeld.
Mitgliedschaften: Arminia Bielefeld 1. Bielefelder Schwimmverein 1902 e. V.; IG Metall; GEW; Bielefelder Bündnis gegen Rechts; Universitätsgesellschaft Bielefeld; Gesellschaft für Hochschulforschung (GfHf).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.