Abgeordnete
Hermann Färber
© Daniel Gimmer Photography/Pulswerk GmbH
Hermann Färber, CDU/CSU
Landwirtschaftsmeister
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. März 1963 in Böhmenkirch; römisch-katholisch; verheiratet; fünf Kinder.
Berufsfachschule, Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker; Ausbildung zum Landwirtschaftsmeister.
Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und später dessen Übernahme, seither selbstständig; Anerkennung zum Ausbildungsbetrieb; Aussiedlung und Neubau des Betriebes.
AR Agrar-Redaktion GmbH, Stuttgart, ehrenamtliches Mitglied des Beirates; Mitglied des Aufsichtsrates Buchstelle LBV GmbH, Stuttgart; ehrenamtliches Mitglied der Vertreterversammlung Volksbank Göppingen eG, Göppingen; Kreisvorsitzender des Vorstandes Kreisbauernverband Göppingen e. V., Eislingen/Fils; ehrenamtliches Mitglied des Beirates Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. (LBV), Stuttgart, Mitglied des Vorstandes und des Geschäftsführenden Vorstandes Kreissparkasse Göppingen; ehrenamtliches stellvertretendes Mitglied des Kreisjagdausschusses Landkreis Göppingen.
Stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Göppingen; Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Böhmenkirch; Mitglied des Kreistages von 2004 bis 2009; Mitglied der CDU seit 2012.
Mitglied des Deutschen Bundestags seit 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Mitglied des Kreistages von 2004 bis 2009; Mitglied der CDU seit 2012;
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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